Die Wissens-Allmende

Volker Grassmuck

für Katalog Interface 5, 7/2000

Dem Spannungsfeld von geistigem Eigentum und freiem Wissen nähert sich dieser Aufsatz in drei Schritten. Zunächst wird mit Allmende rsp. Commons an einen alten Kollektiveigentumsbegriff erinnert, der heute gelegentlich im Zusammenhang mit freier Software wieder auftaucht. Während die Allmende privatisiert wurden, gingen die in den Sammlungen der Reichen und Mächtigen gehorteten Kulturschätze den entgegengesetzten Weg. Die neuentstehende moderne bürgerliche Nation macht sie in Museen, Bibliotheken und Universitäten allen zugänglich. Schließlich wird die aktuelle Landschaft der digitalen Wissens-Allmenden skizziert und Beispiele für den freien Zugang, die freie Verbreitung und die freie Veränderbarkeit von Wissen angeführt.

Der Text ist bis auf einige aktualisierte URLs unverändert. ‘Aktuell’ heißt daher, Napster war gerade ein Jahr alt, Wikipedia und Creative Commons noch einige Monate von ihrer Gründung entfernt.

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Allmende — vom Kollektiveigentum zum Privateigentum
Wissen: von Eigentum zu Allmende und vice versa
Digitale Wissens-Allmende
1. Freiheit des Zugangs und der Nutzung des Wissens
2. Freiheit, Kopien zu erstellen
3. Freiheit, Kopien weiterzugeben
4. Freiheit, Kopien zu verändern
Moglens Gesetze
Quellen

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On the one hand information wants to be expensive, because it’s so valuable. The right information in the right place just changes your life. On the other hand, information wants to be free, because the cost of getting it out is getting lower and lower all the time. So you have these two fighting against each other.
(Stewart Brand, auf der ersten Hackers’ Conference, Herbst 1984)

I believe that all generally useful information should be free. By ‘free’ I am not referring to price, but rather to the freedom to copy the information and to adapt it to one’s own uses. When information is generally useful, redistributing it makes humanity wealthier no matter who is distributing and no matter who is receiving.
(Richard Stallman, ca. 1990)

Die Vorstellung, daß Information jemandem und nicht vielmehr allen gehören könnte, ist vergleichsweise jung.[1] Weder das römische noch das germanische Recht kannten das abstrakte Konzept von Immaterialgütern. Erst mit dem Entstehen eines neuen Wissens- und Autorbegriffs in der Renaissance tauchten erste staatlich verliehene Schutzrechte für Erfindungen und für literarische und dann auch musikalische, dramatische und andere künstlerische Werke auf. In ihrer kodifizierten Form weichen sie auffällig von anderen Eigentumsrechten ab. Zwar sind Urheber- und Patentrechte, zumindest in wesentlichen Aspekten, frei übertragbar, können durch gerichtliche Verfügung geltend gemacht werden und sind gegen staatliche Eingriffe geschützt, d.h. sie tragen Merkmale des Eigentums, doch, anders als bei materiellen Gütern, sind sie zeitlich und ihrer Geltung nach begrenzt.

Dem liegt das Konzept einer Balance zwischen einem Interesse an Urheber- und Investitionsschutz und einem gesellschaftlichen Interesse an der freien Verfügbarkeit von Wissen zugrunde. In den Beschränkungen drückt sich eine Anerkennung der Tatsache aus, daß jedes geistige Werk aus dem großen kulturellen Pool kollektiver Kreativität gekommen ist und dorthin zurückkehrt. Ist ein Foto, Film, Musikstück oder Roman einmal veröffentlicht, wird er Teil der informationellen Umwelt und ggf. Teil des kulturellen Erbes. Es ist also nur natürlich, daß sich andere Mitglieder der Kulturgemeinschaft auf sie beziehen, sie zitieren und in eigenen Kreationen darauf reagieren. Die private domain steht somit im Horizont der public domain.

Diese Balance verändert sich geschichtlich und wird vor allem durch medientechnologische Entwicklungen immer wieder herausgefordert. In der Informationsgesellschaft spitzt sich der in Stewart Brands Motto angesprochene ‘Kampf’ der beiden Seiten zu. Da in Datennetzen die Transaktions- und Distributionskosten gegen Null gehen, hatten einerseits noch nie so viele Menschen eine vergleichbar gewaltige Menge an Information auf Knopfdruck zur Verfügung. Andererseits ist Information zum zentralen Produktionsmittel und zur wichtigsten Ware geworden. Das Internet ist das ideale Medium, um Wissen frei zirkulieren zu lassen und Menschen bei seiner offenen kooperativen Weiterentwicklung zu unterstützen. Doch die gleichen Bedingungen seiner programmgesteuerten Übertragung, Speicherung und Veränderung werden heute benutzt, um eine umfassende Infrastruktur zu seiner Vermarktung und Kontrolle zu errichten.[2] Einerseits veralten Informationen dank ihres exponentiellen Zuwaches immer schneller. Andererseits werden die rechtlichen Schutzfristen immer weiter ausgedehnt. Durch den Säurefraß stehen die papiergestützen Wissensspeicher vor der größten Wissenskatstrophe aller Zeiten, der nur durch eine großangelegte Digitalisierung zu entkommen wäre, doch gleichzeitig werden die Bibliotheksetats zusammengestrichen.

Dem Spannungsfeld von geistigem Eigentum und freiem Wissen nähert sich dieser Aufsatz in drei Schritten. Zunächst wird mit Allmende rsp. Commons an einen alten Kollektiveigentumsbegriff erinnert, der heute gelegentlich im Zusammenhang mit freier Software wieder auftaucht. Während die Allmende privatisiert wurden, gingen die in den Sammlungen der Reichen und Mächtigen gehorteten Kulturschätze den entgegengesetzten Weg. Die neuentstehende moderne bürgerliche Nation macht sie in Museen, Bibliotheken und Universitäten allen zugänglich. Schließlich wird die aktuelle Landschaft der digitalen Wissens-Allmenden skizziert und Beispiele für den freien Zugang, die freie Verbreitung und die freie Veränderbarkeit von Wissen angeführt.

Allmende — vom Kollektiveigentum zum Privateigentum

Die gemeinsame Nutzung von kollektiven natürlichen Ressourcen nennt sich mit einem althochdeutschen Wort ‘Al(l)mende’. Es stammt aus dem Bodenrecht und geht zurück auf al[gi]meinida, ‘gemeinsam genutztes Land einer Gemeinde, einer festen Nutzergemeinschaft; allen gemeinsamer Grund, besonders Viehweide, Waldgebiet, Fischgewässer; sonstiges gemeindeeigenes Gelände, z.B. Wege, Plätze u.ä.[3] Analog bezeichnet im angloamerikanischen Eigentumsrecht the Commons ein Stück Land für den kommunitären oder öffentlichen Gebrauch.

Unterschieden vom herrenlosen Wildland (engl.: Waste) war die Allmende Kollektiveigentum der Almendgenossen, also der Mitglieder eines Stammes oder eines Dorfes. In Wirtschaft und Gesellschaft nennt Max Weber diesen Prozeß die ‘Schließung’ einer Gemeinschaft, die die Quelle des ‘Eigentums’ am Boden ebenso wie aller anderen Gruppenmonopole bilde. Als Beispiele führt er den Zusammenschluß der Fischereiinteressenten eines bestimmten Gewässers an, die Schließung der Teilnahme an den Äckern, Weide- und Allmendnutzungen eines Dorfes gegen Außenstehende, aber auch einen Verband der Diplomingenieure, der das rechtliche oder faktische Monopol auf bestimmte Stellen für seine Mitglieder gegen die Nichtdiplomierten zu erzwingen sucht.[4]

Innerhalb des Kreises der monopolistisch Privilegierten, so Weber, können Chancen ‘offen’ bleiben, also ‘freie’ Konkurrenz ‘unter sich’ walten. Offenbar ist aber auch hier eine ‘Tendenz’ am Werk, die darauf zielt, diese Systeme auch nach innen zu schließen. Ein Teil des Gemeinschaftsmonopols wird einzelnen Gemeinschaftern zur Monopolnutzung zugewiesen. Die privat zu nutzenden Flächen können im saisonalen Turnus neu verteilt werden oder bis auf Widerruf, wie bei den strengen Flurgemeinschaft z.B. des russischen Mir, oder lebenslänglich, wie bei den ursprünglichen Ackerzuteilungen innerhalb der meisten flurgemeinschaftlichen Dorfverbände, oder endültig an den Einzelnen und seine Erben. Die verschiedenen Phasen der inneren Schließung der Gemeinschaft nennt Weber “Stadien der Appropriation der von der Gemeinschaft monopolisierten sozialen und ökonomischen Chancen.”[5] Entsteht alles Eigentum aus der gemeinschaftlichen Schließung nach außen, so entsteht alles Privateigentum durch Schließung dieser Gemeinschaft nach innen.

Nach dem traditionellen System wurde, wenn die gemeinsame Nutzung die vorhandenen Ressourcen zu erschöpfen drohte, im Thing-Kreis[6] eine Kontingentierung beschlossen, z.B. die Zahl der Tiere beschränkt, die jede Familie auf der Allmendefläche weiden lassen konnt, eine Fangquote für den Fischteich festgelegt oder die Jagd auf ein seltenes Wild auf bestimmte Jahreszeiten begrenzt. Doch wenn die ‘Dinge’ außer Rand und Band geraten und die Menschen aus der Almendgenossenschaft in den individuellen und korporativen Egoismus fallen, versagt die Mäßigung und die “Tragödie” oder das “Dilemma” der Allmende tritt zutage. “The Tragedy of the Commons” (1968)[7] hat den Humanökologen Garrett Hardin von der Universität Kalifornien berühmt gemacht. In seinem Aufsatz beschäftigt er sich mit der Malthus’schen Bevölkerungsdynamik, den Unabwägbarkeiten der Spieltheorie und Fragen von unbegrenztem Wachstum in einer begrenzten Welt.

Die Tragik der inhärente Logik der Allmende nach Hardin ist diese: Als rationales Wesen werde jeder Almendgenosse danach streben, seinen Vorteil zu maximieren. Als Viehhalter werde er sich ausrechnen, welchen Nutzen es für ihn hat, seiner Herde ein weiteres Tier hinzuzufügen. Da er den zusätzlichen Ertrag erhält, ist sein individueller Nutzen annähernd +1. Die negative Komponente ergibt sich aus der zusätzlichen Belastung der kollektiven Weide. Die aber wird von allen gemeinsam getragen und ist für ihn daher nur ein Bruchteil von -1. Das Ergebnis der Abwägung ist somit, das er ein weiteres Tier hinzufügt und noch eines… Alle anderen verhalten sich in dieser Nutzungskonkurrenz ‘nach innen’ genauso. Jeder versuche, in einer begrenzten Umwelt seinen Nutzen grenzenlos auszuweiten. “Freedom in a commons brings ruin to all.” In einem Interview fast 30 Jahre und eine Fülle von Diskussionen später präzisiert er: “in a crowded world, an unmanaged commons cannot possibly work.”[8]

Hardin geht dabei nicht von der klassischen Allmende, wie sie in Europa bis ins Mittelalter üblich war, aus, die ohne Selbstbeschränkungsmechnismen natürlich keinen Bestand gehabt hätte, sondern vom 20. Jh., das sich der ‘Grenzen des Wachstums’ schmerzhaft bewußt wird. Längst ist aus einer sich kollektiv selbstregulierenden Gemeinschaft der Almendgenossen eine Gesellschaft aus anonymen egoistischen natürlichen und juristischen Einzelnen geworden.

Am häufigsten findet sich der Begriff Allmende heute im Zusammenhang mit der Umweltpolitik. Besonders wenn globale Ressourcen wie Luft und Meere, die ökologischen Gleichgewichte von Meeresböden und die Antarktis mit großindustriellen Mitteln erschöpfbar gemacht und an die Grenzen ihrer Regenerationsfähigkeiten gebracht werden, ist von Tragik die Rede. “Die durch Entnahmen aus und Emissionen in die natürliche Umwelt entstandenen Schäden werden zum Großteil von der Allgemeinheit getragen (Gemeinlastprinzip), während die aus der Umweltnutzung entstehenden Vorteile stets dem Verursacher zufallen. Hier bedeutet das: Der wirtschaftliche Nutzen aus den Treibhausgasemissionen ist individualisiert bzw. ‘nationalisiert’, etwaige Folgeschäden sind sozialisiert bzw. ‘globalisiert’. Umgekehrt sind nationale Klimaschutzerfolge global wirksam, während etwaige Kosten dafür einzelne Staaten zu tragen haben. Das ändert indessen nichts daran, daß sich der Treibhauseffekt so gut wie unvermindert fortsetzen und klimapolitisch aktive Staaten durch die Emissionen anderer Staaten geschädigt werden können.”[9]

Die Antwort auf die Dilemma-Logik liegt natürlich immer noch in kollektiven, auf dem globalen thing-Platz beschlossenen Kontingentierungen, wie Fischfangquoten für internationale Gewässer oder nationale Obergrenzen für CO2-Emissionen. Das Problem dabei ist, daß eine Kooperationsverweigerung auf kurze Sicht in der Regel mit nationalem Nutzen verbunden ist. “Die Auszahlungsmatrix des Dilemmas ändert sich erst auf lange Sicht, denn: Indem einzelne Staaten ihren (sofort anfallenden) Nutzen zu maximieren versuchen, verstärken sie als Weltgemeinschaft den (zeitlich verzögerten) Treibhauseffekt, der im Nachhinein jede kurzsichtig-rationale Nutzenmaximierung als fatal irrational überführen könnte.”[10]

Oder noch einmal in der Zusammenfassung des verwandten Gefangendilemmas aus der Spieltheorie: 1. es lohnt sich kurzfristig, nicht-kooperativ zu sein und schnellen Profit zu erlangen 2. langfristig schadet es dem gemeinsamen Nutzen, nicht zu kooperieren. Mit anderen Worten, es geht um den zeitlichen Planungshorizont. In einer Zeit, in der Politiker nur bis zum nächsten Wahlkampf denken, Firmen unter einem dreimonatigen Erfolgszwang gegenüber ihren Aktionäre stehen und ‘flexibilisierte’ Menschen sich auf immer kürzere Ereignisfolgen einstellen, läßt das nicht wirklich hoffen.

Wissen: von Eigentum zu Allmende und vice versa

Während der Boden von Kollektiv- in Privateigentum übergeht, nehmen die geistigen Güter in der anbrechenden Moderne den entgegengesetzten Weg. Die Schatzkammern der Fürsten werden zugänglich gemacht — “zum Schmuck des Staates und Nutzen der Öffentlichkeit.”[11] In der gleichen Zeit, da das typographisch gedruckte Buch als das erste auf moderne Weise massenproduzierte Industriegut einem besonderen Kopierrecht unterstellt wurde, verlangten insbesondere Wissenschaftler, Schriftsteller, Gelehrte und Künstler nach Bildung und nach freiem Zugang zu dem in den privaten Sammlungen der Reichen und Mächtigen angehäuften Wissen.

Die Gutenberg-Galaxis markiert eine tiefgreifende Umwälzung des intellektuellen Klimas. Am Ausgang des 13. Jhs. beginnt Italien plötzlich von ‘Persönlichkeiten’ zu wimmeln. Im 15. Jh. tritt der uomo universale auf. Es “erhebt sich mit voller Macht das Subjektive, der Mensch wird geistiges Individuum und erkennt sich als solches.”[12] Diejenigen, die als Rezipienten Zugang zu den Kulturgütern verlangen, sind selbst Autoren, eine neue Art von individualisierten Werkemachern, die den Lohn für ihre Kreativität auf einem Markt eintreiben und daher ihre Werke schützen müssen. Mit den neuen Handelssubjekten verändert sich der rechtliche Status der Verträge, die Autorsubjekte treiben eine neue Klasse von Immaterialrechten hervor, das Urheberrecht und das Patentrecht. Während sich das Wissen der Vergangenheit zur Allmende öffnet, beginnt sich im gleichen Zuge die aktuelle Wissensproduktion zu proprietarisieren.

Martin Luther forderte in seinem Manifest ‘An die Rathsherren aller städte deutsches Lands’ (1524) im öffentlichen Interesse staatlich organisierte obligatorische Kurse zur Beherrschung des neuen Informationsmediums Typendruck und die planmäßige Erweiterung des Systems von Bibliotheken.[13] In der Neuen Welt erinnert sich Benjamin Franklin in seiner Autobiographie an die ersten Schritte zur Gründung der ‘Mutter aller nordamerikanischen Subskriptionsbliotheken’: “About this Time [1730] in our Club meeting a proposition was made by me that since our Books were often referr’d to in our Disquisitions, it might be convenient to us to have them together where we met, that upon occasion they might be consulted; and thus by clubbing our Books into a common Library we should have each of us the Advantage of using the Books of all the other Members, which would be nearly as beneficial as if each owned the whole.”[14]

An dieser Beobachtung Franklins wird der grundlegende Unterschied zwischen einer materiellen und einer informationellen Allmende deutlich. Im ersten Fall sinkt der anteilige Nutzen aus der gemeinsamen Ressource mit jedem neuen Allmendegenossen. Im Fall der gemeinsamen Bibliothek steigt der Nutzen für alle mit jedem neuen Mitglied, das Bücher liest und neue einbringt. Die Kosten/Nutzen-Bilanz der Allmende fällt für informationelle Güter viel günstiger aus. Die Kosten sind der Preis der erworbenen Bücher durch die Zahl der Mitglieder. Der theoretisch maximale Nutzen ist die Gesamtzahl der verfügbaren Bücher mal die Zahl der Mitglieder. Der mögliche Schaden durch egoistische Monopolisierung ist beschränkt. Sicher horten Menschen gelegentlich Bücher, die so dem allgemeinen Pool entzogen sind, aber in der Regel findet die temporäre Privatisierung ihre Grenze in der Zahl der Bücher, die jemand gleichzeitig lesen kann. Die gegensteuernde knappe Ressource hier ist Aufmerksamkeit.

250 Jahre und mehrere Medientechnologiegenerationen später formuliert sich das gleiche Verhältnis im “Gesetz der Netzwerke”. Es wird Robert Metcalfe zugeschrieben, der sich als Erfinder des Ethernet wie kein anderer mit verteilten Kommunikationsnetzen auskennt. Metcalfes Gesetz besagt, daß der Wert eines Netzes im Quadrat der Zahl der angeschlossenen Rechner und User steigt. Die Magie der Interkonnektion: mit jedem Inkrement steigt die Gesamtheit möglicher Verbindungen zwischen Menschen, Computern, Telefonen, Faxgeräten, Mobiltelefonen, Büchern exponentiell.[15]

Dem Übergang der Wissensschätze aus der privaten in die öffentliche Domäne ist die Individualisierung der Subjekte komplementär. Während die Archive des Überlieferten frei zugänglich wurden, entstand für die Erschaffung neuen Wissens eine neue Ökonomie. Die Kategorie des geistigen Eigentums tauchte auf. Abstracta wie Verträge (Schuldscheine, Bankkonten, Anleihen, Bürgschaften) werden nach und nach zu frei übertragbarem Eigentum. Mit dem Entstehen des gutenbergianischen Druckmarktes kommt eine weitere Klasse hinzu: staatlich verliehenen Rechte. Die wichtigsten sind das Urheber-, das Patent- und das Markenschutzrecht. Das exklusive Recht, ein literarisches, wissenschaftliches, musikalisches, dramatisches oder anderes künstlerisches Werk zu veröffentlichen, zu reproduzieren und zu verkaufen, und das Recht zur exklusiven Verwertung einer Erfindung nehmen beide ihren Ausgang im Italien des 15. Jhs. und England des 16. Jhs. Sie wurden zunächst als gildische Privilegien, z.B. in England von der Krone an die Gilde der Drucker-Verleger (Stationers’ Company), verliehen. Mit zunehmender Privatisierung der Genossenanteile wurde daraus der kapitalistische Medienmarkt, wobei sich mit Autoren- und Verlegerverbänden, Verwertungsgesellschaften und Mediengewerkschaften korporative Strukturen bis heute erhalten haben.

Digitale Wissens-Allmende

Liegt Wissen erst in digitaler Form vor, kann es mühelos und verlustfrei beliebig oft kopiert und ebenso über das Netz verschickt oder zum Abruf bereitgestellt werden. Weber beschreibt den Grund für das Allmende-Dilemma so: “Die Chance z.B. aus einem bestimmten Ackerstück durch dessen Bearbeitung Unterhalts- oder Erwerbsgüter zu gewinnen, ist an ein sinnfälliges und eindeutig abgrenzbares sachliches Objekt: eben das konkrete unvermehrbare Ackerstück gebunden…”[16] Der digitale Acker dagegen ist ein Zauberhut, aus dem sich ein Kaninchen nach dem anderen ziehen läßt, ohne daß er jemals leer würde.[17] Der Mangel an Mangel erlaubt die geistige Speisung aller, schränkt allerdings die Chance deutlich ein, daraus geldlichen Profit zu gewinnen.

Da die Daten in einer programmgesteuerten Umgebung existieren, können sie einfach durchsucht und verknüpft werden. Die Verbindungen, die im analogen Wissensraum mühsam über Kataloge, Register, Zettelkästen und Gedächtnis hergestellt werden müssen, werden im digitalen durch Suchmaschinen, Links und algorithmische Operationen unterstützt.

Die wohl wichtigste Besonderheit ist, daß eine Symmetrie von Lesen und Schreiben wiederhergestellt wird, die seit den mittelalterlichen Manuskripten immer mehr verloren ging. Um eigene Texte, Bilder, Klänge zu erzeugen und zu veröffentlichen, sind keine Investitionsgüter wie Produktionsstudios, Presswerke oder Sendeanlagen erforderlich. Das Nadelöhr der Verlage entfällt. Die Macht der digitalen Medien beweist sich nicht an 500 TV-Kanäle, sondern an 50 Millionen Sendern im Internet. Die Spaltung der medialen Information in wenige professionelle Macher und Heerscharen passiver Rezipienten ist aufgeweicht. Kulturelles Wissen wird von einem Produkt wieder zu einem Dialog.

Das augenfälligste klassische Beispiel für diesen dialogischen Effekt sind die Usenet Newsgroups.[18] In jüngster Zeit trat mit der freien Software eine weitere Form von Wissen in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, das kooperativ von vielen in einem offenen Verfahren im Netz entwickelt und fortgeschrieben wird. Betriebsysteme wie GNU/Linux, Programme wie der Webserver Apache, die Skriptsprache Perl, der Grafikeditor Gimp und zahllose weitere freie Software eroberten sich ihren Platz auf dem heimischen Desktop, in Behörden und Unternehmen. Dies ist umso bemerkenswerter, da Software zwar erst zwanzig Jahre zuvor, aber doch vermeintlich für alle Zeiten zu einem Industrieprodukt geworden war.[19]

Dieses Phänomen der freien Wissenskooperation hat technisch-ökonomische Voraussetzungen in erschwinglichen Computern und dem Internet, aber ganz maßgeblich auch in einer rechtlichen Konstruktion. Autoren, die ihre Software verschenken und andere zum Weiterschreiben einladen, hat es immer gegeben. Häufig genug führte das jedoch dazu, daß andere sie veränderten, in eigene Produkte aufnahmen und in proprietär geschlossener Form vermarkteten — ganz ähnlich, wie die Privatisierung und Einzäunung der Allmende.

Eine der wichtigsten Lizenzen der freien Software, die GNU General Public License (GPL),[20] erzeugt und schützt etwas, das dem alten Allmende-Konzept sehr nahe kommt. Software-Autoren, die ihre Werke unter diese Lizenz stellen, geben ihre Urheberrechte daran nicht einfach auf. Vielmehr gewähren sie den Almendgenossen, also jedem, der die Lizenz akzeptiert und ihr Folge leistet, bestimmte Freiheiten in bezug auf das gemeinschaftliche Gut. Ohne hier auf die komplexen Mechanismen der GPL eingehen zu können, möchte ich ihre zentralen Punkte nennen. Sie gewährt und fordert die Wahrung der folgenden aufeinander aufbauenden Freiheiten

    1. Freiheit des Zugangs und der Nutzung des Wissens

Wissen in dieser Kategorie ist kostenfrei oder doch gegen so geringe Gebühren zugänglich, daß niemand davon ausgeschlossen wird, aber es darf nicht oder nur in Einzelexemplaren kopiert, nicht weiterverbreitet und nicht verändert werden. Hierunter fallen die klassischen Aufgaben der Bibliotheken und Museen, die heute auch online Zugriff auf zahlreiche Ressourcn anbieten. Neben institutionellen Angeboten sind offene, kontributorengestütze Sammlungen zu nennen, Datenbanken von Links, Bildern, Musik, Texten, wie die verteilten Audio- und Videoarchive ORANG (Open Radio Archive Network Group)[21]und OVA (Open Video Archive).[22] Die Software steht in beiden Fällen unter der GPL, die Mediendateien jedoch können aus urheberrehtlichen Gründen nicht mitgespeichert und damit auch nicht weitergegeben oder verändert werden. Schließlich sind proprietäre Informationen zu nennen, die kostenlos, aber nicht frei weitergebbar angeboten werden. Daß die Encyclopaedica Britannica[23] — eine zeitlang — die Abonnementgebühren für ihr Online-Ausgabe abschaffte, begründete der Präsident von Britannica.com so: “In an Internet-dominated market, ‘you have to be free to be relevant.'”[24] Wer dahinter Stewart Brands “information wants to be free” durchzuhören meint, liegt nicht verkehrt. Brand beriet Britannica.com bei der Entwicklung ihrer online-Community.

    2. Freiheit, Kopien zu erstellen

Die Anfertigungen von Kopien ist nach Urheberrecht/Copyright das Monopolrecht des Autors, der es in der Regel an einen Verlag überträgt. Ausnahmen sind nach der Fair-Use-Doktrin nur in geringem Umfang und nur für private oder wissenschaftliche Zwecke zugestanden. Auch hier gewähren die freien Lizenzen sowohl für Software wie für Content die Freiheit, Werke uneingeschränkt zu kopieren.

    3. Freiheit, Kopien weiterzugeben

Werbegeschenke wie Microsofts Internet Explorer sind ausdrücklich von der Weiterverbreitung ausgenommen. Freeware wie Pegasus Mail[25] dagegen darf zwar nicht modifiziert, aber weiterverbreitet werden, sofern keine Gebühren für das Programm erhoben werden. Auch die Daten vieler offener Kontributorensysteme, z.B. der Ressourcensammlung zur Open-Source-Idee Osculture[26] und der Netzkunstdatenbank Verybusy,[27] dürfen frei zirkulieren. Eine neue Art, Informationen im Internet zu verbreiten trat im Herbst 1999 mit Napster[28] auf den Plan. Für das Teilen von Musik im MP3-Format entwickelt, aber im Prinzip auf beliebige Inhalte auszuweiten, erlaubt das System, Dateien auf der eigenen Festplatte allen Teilnehmern zugänglich zu machen. Die Musikindustrie ist gerichtlich gegen die Firma Napster vorgegangen, doch bei der Bewegung von mehr als 20 Millionen Napster-Nutzer wird ihr das kaum gelingen. Längst gibt es freie Weiterentwicklungen des Konzepts. OpenNap,[29] Gnutella[30] und Freenet[31] haben die Dezentralisierung und Anonymisierung des Netzwerks jeweils einen Schritt vorangetrieben — in genau die Entwicklung, die die Musikindustrie verhindern wollte.

    4. Freiheit, Kopien zu verändern

Die weitestgehende Freiheit, Werke zu modifizieren, den eigenen Bedürfnissen anzupassen, Fehler zu beheben und sie zum Nutzen aller fortzuschreiben, findet sich exemplarisch im Wissenmodell der Wissenschaften und dem der freien Software. Bei Software nimmt die kooperativen Kreativität die Form von offene Kontributorensysteme mit hunderten oder tausenden von Beteiligten, Maintainern für einzelne Module und einem Core-Team für die Gesamtkoordination an. Für Richard Stallman, den Urheber des GNU-Projekts und der GPL, stehen nicht die pragmatischen Vorteile dieses Entwicklungsmodells im Vordergrund: “The core of the GNU project is the idea of free software as a social, ethical, political issue: what kind of society do we want to live in?”[32]

Wenn die Software verändert werden darf, muß natürlich auch die Dokumentation, die ihre Funktionen beschreibt, verändert werden dürfen. Die jüngst erschienene GNU Free Documentations License (FDL)[33] spezifiziert die Bedingungen für eine solche Modifikation, u.a. daß die Namen und Copyright-Vermerke der ursprünglichen Autoren erhalten bleiben, eine Geschichte der Veränderungen angefügt werden soll und bestimmte nicht-technische Abschnitte als unveränderbar markiert werden können.

Für nichttechnische Texte bietet die OpenContent License (OPL)[34] eine ähnliche Möglichkeit, die Freiheit eines Werkes und aller abgeleiteten Werke zu sichern. Open Theory[35] ist der explizite Versuch das Modell freier Software-Entwicklung auf die Entwicklung von Gesellschaftstheorien zu übertragen. Was läge näher als eine Summa des Wissens aus dem Netz der Millionen emergieren zu lassen? Tatsächlich gibt es bereits einige offene Enzyklopädie-Projekte.[36]

In der Kunst gibt es von Schwitters und Heartfield über die Situationisten bis zu Plunderphonics und Plagiarismus®[37] eine lang Tradition, sich Freiheiten zu nehmen. Sampling, nicht nur in der Musik, sondern auch im Graphik-Design, in Video und Text, wurde zum Inbegriff einer neuen ästhetischen Praxis der 80er Jahre.

Moglens Gesetze

Der freie Geist breitet sich aus. Dominante Leitbilder funktionieren wie der berühmte Hammer, der jedes Problem als Nagel erscheinen läßt. Wo Probleme sich stellen, finden sich Leute, die eine freie, offene, kooperative Lösung ausprobieren.[38]

Das überlieferte Versprechen des Internet ist es, das große Wissensreservoir und der große Dialog der Menscheit zu werden. Wie in Franklins Bibliothek haben die Angeschlossenen im Internet einen umfassenden, jederzeit griffbereiten und noch dazu multimedialen Handapparat, dazu eine Kommunikationsumgebung mit diversen Mitteln und Wegen ins Gespräch zu kommen und häufig einer automatischen Archivierung der Kommunikationen. Haben die Massenmedien Leser und Zuschauer in die Konsumentenrolle gebannt, macht das Internet sie idealerweise zu Aktivisten, Interakteuren und Koproduzenten. Es ist fast wie ein Naturgesetz, das Eben Moglen, New Yorker Rechtsprofessor und juristischer Berater des GNU-Projekts, in seiner Entsprechung zum Faradayschen Gesetz so formuiert: “if you wrap the Internet around every person on the planet and spin the planet, software [gemeint sind nicht nur Computer-Programme, sondern jede Art von digitaler Information] flows in the network. It’s an emergent property of connected human minds that they create things for one another’s pleasure and to conquer their uneasy sense of being too alone.”[39]

Dank der wundersamen Vermehrbarkeit digitaler Daten kennt die Wissens-Allmende kein Dilemma, keine Tragödie. Wenn nicht durch zusätzliche Kopierschutzmechanismen Mangel erzeugt wird, besteht keine Gefahr der Übernutzung. Im Gegenteil steigt der Wert z.B. von GNU/Linux für alle mit jeder neuen Nutzerin, weil sie potentiell zu seiner Verbesserung beiträgt.

Die GPL und andere freie Lizenzen erzeugen diese Allmende durch eine Schließung nach außen bei freiem Austausch nach innen. Stallman benennt klar die Strategie einer kollektiven Chancenmonopolisierung.[40] Der Egoismus drückt sich bei Immaterialgütern als Privatisierung aus. Gegen solche Einzäunungen der Allmende schützt der geniale Hack der GPL. Einmal frei, immer frei.

Für Helmut Spinner steht an erster Stelle der Werteskala in einer liberalen Informationsgesellschaft die Wahrung und der Ausbau der Wissensfreiheiten, die er folgendermaßen benennt:

  • Veränderungsfreiheit zum Zwecke der Verbesserung durch Kritik und Widerlegung
  • Beeinträchtigungsfreiheit zum Schutz gegenüber Informationsübergriffen
  • Verbreitungsfreiheit für öffentliche Information wie Forschungsergebnisse und Nachrichten, aber auch Unterhaltung.[41]

Wenn man unter Beeinträchtigungsfreiheit nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch die Verhinderung der proprietären Schließung freier Software sieht, bilden die Freiheiten des Wissenphilosophen eine verblüffende Parallele zu den Regularien der GPL. Daher ist es vielleicht gar nicht so abwegig, daß sich bereits jemand Gedanken über eine GPL-Gesellschaft macht.[42]

Moglens erstem Gesetz folgt ein zweites. Seine metaphorische Entsprechnung zum Ohmschen Gesetz besagt, “that the resistance of the network is directly proportional to the field strength of the ‘intellectual property’ system.”[43] Das ist nun sicher kein Naturgesetz, sondern ein von menschlichen Legislativen gemachtes. Um den Widerstand des Netzes für die Energien der Wissens-Allmende möglichst gering zu halten, müßte das Urheberrecht vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Autorinnen und Öffentlichkeit müssen wieder ins Zentrum gerückt werden, das jetzt von der Rechteindustrie — also denjenigen, die nur abgeleitete Verwertungsrechte vertreten — beansprucht wird. Der dialogische Prozeß sollte das vorrangige Gut sein, das es zu schützen gilt. Er ist ein komplexerer und interessanterer Ausdruck einer Wissensordnung, als das simple Ich-mache-etwas-und-Du-kaufst-es, auf das die Rechteindustrie jeden kulturellen Austausch reduzieren möchte. Das letzte Wort gehört Richard Stallman: “We can’t take the future of freedom for granted. Don’t take it for granted! If you want to keep your freedom, you must be prepared to defend it.”[44]

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Fußnoten

1. Gemeint sind Eigentumsverhältnisse an veröffentlichter Information. Versuche, Information geheim zu halten, hat es zu allen Zeiten gegeben.

2. ein Vordenker dieser Rechtekontrollsysteme ist Mark Stefik vom Xerox PARC, der sie euphemistisch als Trusted Systems bezeichnet; s. z.B. Mark J. Stefik, Letting loose the light: igniting commerce in electronic publication. In: Stefik, M., ed. Internet Dreams: Archetypes, Myths, and Metaphors, MIT Press, Cambridge, MA, 1996; http://www2.parc.com/istl/groups/uir/publications/items/UIR-1996-10-Stefik-InternetCommerce-IgnitingDreams.pdf

3. Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung, Berlin-Brandenburgische Akadmie der Wissenschaften und Akademie der Wissenschaften Göttingen, S. Mirzel Verlag, Stuttgart/Leipzig 1998, S. 480 ff.

4. Max Weber, Schriften zur Soziologie, Reclam, Stuttgart 1995, S. 140 ff.

5. Weber op.cit., S. 143

6. dem Ort oder der Allmende der ‘Volksversammlung aller Freien’, die über Krieg und Frieden beschließt, den Heerführer oder König wählt und in der Recht gesprochen wird. Von germ. thing leitet sich Wort ‘Ding’ ab.

7. in: Science, 162 (1968), pp. 1243-1248; sciencemag.org/content/162/3859/1243.full

8. Living in a World of Limits. An interview with noted biologist Garrett Hardin, by Craig Straub, in: The Social Contract, TSC Press, Fall, 1997, www.lrainc.com/swtaboo/stalkers/tsc_hard.html

9. Reinhard Steurer, “Die schwierige Psychologie der Umweltpolitik: Das Beispiel Österreich” (vorläufige Fassung), in: Politik und Gesellschaft Online, International Politics and Society 4/1999, http://www.fes.de/ipg/ipg4_99/ARTSTEURER.PDF

10. Steurer op.cit.

11. Die letzte Medici, Anna Maria Luisa, im Vertrag vom 27. November 1737, in dem sie dem Großherzog der Toskana die Sammlung der Dynastie vermacht. Schon 1582 war das obere Stockwerk des Uffizi-Palastes umgebaut und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, um einige der Medici-Gemälde auszustellen. (Krzystof Pomian, Der Ursprung des Museums. Vom Sammeln, Wagenbach, Berlin 1998, S. 77 f.)

12. Jacob Burckhardt, Die Kultur der Renaissance in Italien, Kröner, Stuttgart 1976, S. 123

13. Michael Gieseke, Der Buchdruck in der frühen Neuzeit, Suhrkamp, FfM 1991, S. 473 f.

14. Benjamin Franklin, Autobiographie, nach www.ecoplan.org

15. vgl. George Gilder, Metcalfe’s Law and Legacy, in: Forbes ASAP, September 13, 1993, http://www.gilder.com/public/telecosm_series/metcalf.html

16. Weber op.cit., S. 144

17. gleichwohl lassen sich auch in bezug auf das Internet spürbar knappe Resource identifizieren: die wohl wichtigste in Zeiten der Informationsüberflutung ist die Aufmerksamkeit. Auch Bandbreite kann es auf absehbare Zeit nie genug geben.

18. die ebenfalls bereits klassische Quelle dazu ist: Michael und Ronda Hauben, Netizens: On the History and Impact of Usenet and the Internet, www.columbia.edu/~hauben/netbook/

19. Zur Geschichte der freien Software s. Volker Grassmuck, Open Source – Betriebssystem für eine freiheitliche Gesellschaft, waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/Texts/OSS-Tutzing-5-00.html. Für einen Überblick über die Materie s. Wizards of OS, Konferenz-Proceedings, wizards-of-os.org/

20. www.gnu.org/copyleft/gpl.html

21. orang.orang.org. Im Juli 2000 enthielt ORANG mehr als 30 Tage an Audiomaterial, das von 220 Kontributoren stammt, darunter das das Haus der Kulturen der Welt, Frieder Butzmann, Einstürzende Neubauten, Farmersmanual, Greenpeace, Kunstradio Wien, mikro e.V. und das Frauenmusikzentrum Hamburg.

22. ova.zkm.de

23. www.britannica.com

24. nach David Carpenter, “Free Britannica. Peruse 32-Volume Set at No Charge”, AP, Chicago, 19. Oktober 1999

25. www.pmail.com/

26. osculture.in-mv.de/os1.4/files/menue.html von Carsten Stabenow

27. www.verybusy.org/ von Stephan (spiv) Schröder

28. www.napster.com

29. opennap.sourceforge.net

30. gnutella.wego.com/

31. freenet.sourceforge.net/

32. Stallman, auf den Wizards of OS 1, wizards-of-os.org/

33. www.gnu.org/copyleft/fdl.html

34. opencontent.org/opl.shtml

35. www.opentheory.org

36. Nicht mehr existent ist Interpedia, die vor allem in comp.infosystems.interpedia lebte. Noch nicht existent is Gnupedia (www.gnupedia.org). Ganz lebendig dagegen ist nic-las, eine autopoetische Informationslandschaft mit offenem Design und vielfältigen Verknüpfungsmöglichkeiten (www.nic-las.ch/enzyklopaedie/). Ein kommerzieller Nachfolger der Interpedia, aber unter OPL und kontributoren-gestützt und peer-reviewed, ist Nupedia, the Open Content Encyclopedia (www.nupedia.com/). Offene thematisch ausgerichtete Enzyklopädien sind Connected, eine Referenz für den technischen Betrieb des Internet (www.FreeSoft.org/CIE/index.htm) und Agripedia vom Agrarwissenschaftlichen College der University of Kentucky (ca.uky.edu/agripedia/). Vgl. auch Stallman Überlegung zu einer freien Enzyklopädie auf den Wizards of OS (wizards-of-os.org/)

37. s. www.detritus.net/

38. Annalee Newitz, “If code is free, why not me? Some open-source geeks are as open-minded about sex as they are about hacking” in: Salon Magazine, May 26, 2000; www.salon.com/tech/feature/2000/05/26/free_love/index.html

39. Eben Moglen, Anarchism Triumphant: Free Software and the Death of Copyright, First Monday, August 1999, http://firstmonday.org/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/684/594

40. in der Begründung für den Namenswechsel von ‘Library GPL’ zu ‘Lesser GPL’: “free software developers need to make advantages for each other. Using the ordinary GPL for a library gives free software developers an advantage over proprietary developers: a library that they can use, while proprietary developers cannot use it.” Richard Stallman, Why you shouldn’t use the Library GPL for your next library, February 1999, www.gnu.org/philosophy/why-not-lgpl.html

41. Helmut Spinner aus: Ettersburger Gespräche: Zur Ohnmacht verdammt? — Der Staat in der Informationsgesellschaft, hrg. vom Thüringer Ministerium für Bundesangelegenheiten i.d. Staatskanzlei, Weimar, Feb 1998, S. 58

42. Stefan Merten sieht an Gnu/Linux Elemente einer neuen Gesellschaft, für die die GPL die Magna Carta bilde. Wichtigster Gesichtspunkt an Gnu/Linux ist, daß Menschen in freiwilliger Übereinkunft gebrauchswertorientiert gesellschaftlich nützliche Dinge herstellen. Sie tun dies, ohne ihre Arbeitskraft zu verkaufen mithin also ohne Tauschbeziehungen. “Die These ist, daß die GPL-Gesellschaft eine ist, in der die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt rücken, in der also nicht mehr blinde Mechanismen wie der Markt die Menschen knechten anstatt ihnen zu dienen. Stattdessen werden die Menschen frei, ihre Beziehungen zueinander und zu den Dingen bewußt und nach freier Entscheidung zu gestalten.” (Stefan Merten, Gnu/Linux – Meilenstein auf dem Weg in die GPL-Gesellschaft?, http://www.opentheory.org/gplgesellschaft/text.phtml)

43. Moglen op.cit.

44. Stallman in Open Sources. Voices from the Open Source Revolution, O’Reilly Verlag, Sebastopol 1999: 70

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