Wissenskommunismus und Wissenskapitalismus

 

Wissenskommunismus und Wissenskapitalismus

Volker Grassmuck

vorgetragen auf dem Symposium “Der Karlsruher Ansatz
der integrierten Wissensforschung”, Uni Karlsruhe, 22.-23.2.02
 

Ich möchte Sie bitten, sich eine gewaltige mähdrescherartige Maschine vorzustellen , die sich in den Regenwald hineinfrißt. Die Bäume, die sie vorne frißt, kommen hinten als Bretter heraus. Frißt sie dabei auch Waldfrüchte, kommen hinten Gläser mit Ananasmarmelade heraus. Frißt sie pharmakologische Pflanzen, kommen hinten Patente heraus.

Die Bewohner des Regenwalds mögen um die Wirkraft dieser Pflanzen seit Generationen gewußt haben, jetzt ist es “geistiges Eigentum” eines multinationalen Pharmakonzerns. Der sagt: 1. Die spielen nicht nach unseren Regeln, sie hätten ihr Wissen halt selber patentieren müssen.(1) 2. Wir haben das primitive, vorwissenschaftliche Rohwissen angereichert mit 2000 Jahren Wissenschaft, Technologie und Industrie. Einen Segen, den vorher nur ein paar Eingeborene kannten, bringen wir der ganzen Menschheit ­ gegen einen entsprechenden Obolus, versteht sich. Weshalb die Locals in dem, was die Maschine von ihrem Land übriggelassen hat 1. ihre Heilkräuter nicht mehr anbauen dürfen, ohne Lizenzgebühren zu zahlen, und 2. ihre Kräuter nicht mehr auf dem Markt verkaufen können, ohne sich der “Produktpiraterie” schuldig zu machen.

Der Regenwald steht für das Unland, engl. waste, herrenloser Grund und Boden. Es ist auch das Motiv des amerikanischen Wilden Westen, und zwar in der Form des enclosure movement im 19. Jahrhundert, dem Abstecken von Claims, ins Größenwahnsinnige gesteigert durch die Erfindung des Stacheldrahts. Gemeint ist auch das Echo dieses Motivs im Internet, ein free-for-all, in dem heute die eCommerce-Unternehmen ihren digitalen Stacheldraht ausrollen. Anklingen soll darin ferner ein viel früheres Konzept von unnutzbarem und deshalb von niemandem beanspruchtem Land, das von einem Klan oder einem Dorf erschlossen wird, die dadurch einen Kollektiveigentumstitel(2) daran erwarben, die Allmende.

Zu Hause, dort wo die Bretter, die Ananasmarmelade und die Patente landen, die die Maschine “geerntet” hat, labt sie sich im Schlaraffenland des öffentlichen und des gemeinfreien Wissens (engl. public domain). Sie mästet sich an dem, was allen gehört, dessen ausschließliche Verfügungsrechte verfallen sind, an der gemeinsamen kulturellen Vergangenheit. Sie frißt “Alice im Wunderland”, hinten kommt ein digital rights management-kontrolliertes eBook raus.(3) Sie frißt öffentliche Plätze und scheidet Malls aus. Vorne öffentliche Bibliotheken rein, hinten Hochsicherheitskaufhäuser für Content raus. (Dies ist einer der skandalösestes Punkte der aktuellen EU-Urheberrechtsrichtlinie:(4) das Verbot von digitalen Volltextbibliotheken im Netz und die Kettung digitaler Werke an besondere “Terminals”. Dafür ­ und es gibt noch andere gute Gründe ­ sollten wir, Bürger, Bibliotheksnutzer, Internet-Nutzer, die Richtlinie dem europäischen Gesetzgeber eigentlich um die Ohren hauen!(5)) Die Maschine frißt Museen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk(6) und die Universitäten.(7) In den USA bezahlen Sponsoren Hochschulprofessoren dafür, dass sie Product-Placements in ihren Vorlesungen unterbringen.(8)

Für diejenigen, die die Maschine steuern, verdanke ich Spinner den Namen: die “Datenherren”.(9) Ein ebenso ansprechender, evokativer wie präziser Begriff: Es geht genau um Herrschaft über Daten. Und mehr noch, über alles was mit ihnen in Berührung kommen könnte: das Internet, unsere PCs, unsere Köpfe.

Soviel zunächst zum Wissenskapitalismus. Als ich diesen Vortrag schrieb, kam mir kurz die Idee, zur Überleitung an dieser Stelle Asterix und Obelix zu zitieren: “Ganz Gallien ist von den Römern besetzt. Ganz Gallien? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern bevölkertes Dorf hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten.” Ich verwarf die Idee als kindisch, habe mich aber aus gegebenem Anlaß entschlossen, sie doch zu bringen. Les Éditions Albert René, Eigentümerin der Markenrechte an Asterix & Obelix verklagte vor kurzem den Betreiber von Mobilix.org, eine der renommiertesten Quellen zu freiem Unix auf mobilen Geräten (Laptops, PDAs, Mobiltelefone), wegen Verstoß gegen ihre Markenrechte. “Mobilix” gleiche “Obelix” so sehr, dass es zu einer Markenverwechslung kommen könne. Streitwert: eine Viertel Million Euro oder sechs Monate Gefängnis.(10) Das Beispiel zeigt einerseits, zu welchen Absurditäten sich ein Verständnis von Wissen, Information, ja Wörtern als Eigentum versteigt: die Berührung des gierigen Midas verwandelt alles in Gold.

Andererseits stehen Asterix & Obelix hier natürlich für das genaue Gegenteil: für eine Gruppe von Leuten, die sich ­ vermeintlich ‘kontrafaktisch’, denn außer besagtem gallischen Dorf verfügt niemand über Zaubertrank ­ gegen eine Übermacht auflehnen, sich der flächendeckenden Kontrolle der Römer / Datenherren entgegenstellen, die der Überzeugung sind, dass, wenn sie ihr Wissen ­ z.B. Software ­ freimütig mit anderen teilen, sie am Ende nicht ärmer, sondern reicher sein werden.(11) Nennen wir sie die Wissenskommunisten.

Das Bild eines Dorfes ist geeignet, den Gemeinschaftscharakter zu beschreiben: eine Community, die gemeinsam Wasteland wie Sümpfe und Wälder urbar macht, den digitalen Acker bestellt, ihn vor Trittbrettfahrern und Strauchdieben schützt und abends um’s digitale Lagerfeuer sitzt und sich Geschichten über vergangene Heldentaten im Kampf gegen die Mähdrescher erzählt. In anderer Hinsicht wird die Vorstellung einer räumlichen Einheit dem Phänomen einer weltweit verteilten und über das Internet vernetzten Gruppe von Menschen nicht gerecht.

Als Gegenbild zum industriellen Wissensmähdrescher möchte ich daher ein neuronales Netz aus revolutionären Zellen vorschlagen. Selbst manch einer unter ihren Protagonisten wäre überrascht, das zu hören, aber es besteht kein Zweifel, sie sind die Avantgarde des Cyber-Kommunismus.

Auch den Begriff “Wissenskommunismus” verdanke ich Spinner, der diesen Schatz bei Robert Merton gehoben hat. Sie wissen: die CUDOS-Säulen des wissenschaftlichen Ethos: Kommunismus, Universalismus, Desinteressiertheit und Organisierter Skeptizismus.(12)

Ich möchte Ihnen einige Absätze aus Mertons “Sociology of Science” vorlesen, aus dem kurzen Passus unter der Überschrift “Communism”.(13) Und wie Sie wahrscheinlich bereits ahnen, werde ich mir dabei einige Freiheiten herausnehmen.(14)

“Communism in the nontechnical and extended sense of common ownership of goods, is an integral element ot the hacker’s ethos.(15) The substantive findings of software authorship are a product of social collaboration and are assigned to the community. They constitute a common heritage in which the equity of the individual producer is severely limited. An eponymous law or theory does not enter into the exclusive possession of the discoverer and his heirs, nor do the mores bestow upon them special rights of use and disposition. Property rights in hacking are whittled down to a bare minimum by the rationale of the hacker’s ethic. The hacker’s claim to ‘his’ or ‘her’ intellectual ‘property’ is limited to that of recognition and esteem which, if the institution functions with a modicum of efficiency, is roughly commensurate with the significance of the increments brought to the common fund of knowledge. Eponymy ­ for example, Moore’s law or Linus’ laws(16) ­ is thus at once a mnemonic and a commemorative device. …(17)

The institutional conception of computer science as part of the public domain is linked with the imperative for communication of findings. Secrecy is the antithesis of this norm; full and open communication its enactment. The pressure for diffusion of results is reenforced by the institutional goal of advancing the boundaries of knowledge and by the incentive of recognition which is, of course, contingent upon publication. A hacker who does not communicate his or her important discoveries to the coding fraternity ­ thus, a Bill Gates ­ becomes the target for ambivalent responses. He is esteemed for his talent and, perhaps, for his modesty of keeping his source code to himself. But, institutionally considered, his modesty is seriously misplaced, in view of the moral compulsive for sharing the wealth of knowledge. Layman though he is, Aldous Huxley’s comment on Gates is illuminating in this connection: ‘Our admiration of his genius is tempered by a certain disapproval; we feel that such a man is selfish and anti-social.’ The epithets are particularly instructive for they imply the violation of a definite institutional imperative. Even though it serves no ulterior motive, the suppression of scientific and technological discovery is condemned.

The communal character of free software is further reflected in the recognition by hackers of their dependence upon a cultural heritage to which they lay no differential claims. Newton’s remark ­ ‘If I have seen farther it is by standing on the shoulders of giants’ ­ expresses at once a sense of indebtedness to the common heritage and a recognition of the essentially cooperative and selectively cumulative quality of scientific and technological achievement. The humility of coding genius is not simply culturally appropriate but results from the realization that computing advance involves the collaboration of past and present generations. …

The communism of the hacker’s ethos is incompatible with the definition of technology as ‘private property’ in a capitalistic economy. Current writings on the ‘frustration of free software‘ reflect this conflict. Patents proclaim exclusive rights of use and, often, nonuse. The suppression of invention denies the rationale of free software production and diffusion. … Responses to this conflict-situation have varied. As a defensive measure, some hackers have come to copyright(18) their work to ensure its being made available for public use. … Hackers have been urged to become promoters of new economic enterprises. Others seek to resolve the conflict by advocating socialism. These proposals ­ both those which demand economic returns for knowledge discoveries and those which demand a change in the social system to let hackers get on with the job ­ reflect discrepancies in the conception of intellectual property.” (nach Robert K. Merton, 1942)

Mit den Hackern, die das Copyright verwenden, um sicherzustellen, dass ihre Werke frei zugänglich bleiben, spielt Merton natürlich auf die GNU General Public License (s.u.) an 😉 Man möge mir den Spaß verzeihen, der Text könnte ­ etwas weniger gewählt und altmodisch ­ tatsächlich von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projekts und Kopf der Free Software Foundation,(19) stammen.(20) Und auch die Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum, die Merton vor 60 Jahren diskutiert, sind heute brandaktuell ­ in beiden Sondermilieus von Wissenschaft (s. das im Februar in Kraft getretene Hochschulpatentgesetz, das auf die “systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der Forschungsarbeit” (Edelgard Bulmahn) zielt(21)) und freier Software (das Damoklesschwert der Software-Patentierbarkeit, das über Europa hängt, sowie Überlegungen zur Freipatentierung als letzter Verteidigungslinie(22)).

Der Spaß hatte auch den Zweck, auf die These Spinners zu reagieren, Mertons Wissenskommunismus sei ausschließlich auf besondere, nämlich wissenschaftliche Wissensarten und Wissensträger beschränkt. Die textuelle Engführung hat, denke ich, gezeigt, dass er ebenso gut die offene kooperative Wissenskultur der freien Software beschreibt ­ ohne dass zu vermuten ist, dass irgend einer ihrer Protagonisten Merton gelesen hätte.

Die Frage ist nicht, ob “die Wissens-Allmende eine gute, sachgerechte und für das Informationszeitalter wiederbelebbare Antwort ist.”(23) Es geht nicht um ein theoriegeborenes Experiment, das man einmal durchführen könnte, sondern um ein empirisch beobachtbares Phänomen. Als solches ist es eine Antwort. Der Trick ist jetzt, herauszubekommen, auf welche Frage.

Das neuronale Netz spannt zwischen seinen Zellen einen Freiraum auf. Anders als die Eingeborenen im Regenwald kommen die meisten, wenn auch keineswegs alle, am Netz Beteiligten dorther, wo die Datenherren ihren Sitz haben. Sie kennen die Spielregeln und können sie zur Verteidigung ihrer digitalen Allmende gegen die Mähdrescher einsetzen. Sie schaffen ­ auf den Schultern von Riesen(24) und mit eigener Kreativität ­ etwas, das weder Privatbesitz ist noch öffentlich oder gemeinfrei, sondern Gemeinschaftseigentum. Und zwar Eigentum einer Produzentengemeinschaft.

Wie das funktioniert, möchte ich mit Ihnen in der GPL, der GNU General Public License anschauen.(25) Die GPL hat zwei Seiten. Erstens stellt sie einen Hack, eine Art Invertierung des Urheberrechts dar.

“To protect your rights, we need to make restrictions that forbid anyone to deny you these rights … We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and (2) offer you this license which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the software.” (Präambel)

Und zweitens regelt sie im so gewonnen Freiraum das Binnenverhältnis unter den Allmend-Genossen. Dazu gehören nicht die reinen Anwender von Software unter der GPL, sondern Softwareautoren, die sie weiterentwickeln und Distributoren, die sie z.B. auf CD unter die Leute bringen. Die Lizenz regelt also die Beziehungen zwischen Produzenten. Die Freiheit, die Software anzuwenden, erwähnt die GPL nur en passant.

“Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope. The act of running the Program is not restricted.” (Ziffer 0)

Die Nutzungsfreiheiten der Autoren und Distributoren sind an Bedingungen geknüpft. So müssen die Software selbst und von ihr abgeleitete Werke zu denselben Bedingungen der GPL kostenlos an jedermann lizenziert werden (Ziff. 2.a). Änderungen an Dateien müssen kenntlich gemacht werden. Die Begründung liegt in der Reputationswährung, in der die Arbeit von Programmierern ebenso wie die von Wissenschaftlern belohnt wird:

“… so that any problems introduced by others will not reflect on the original authors’ reputations.” (Präambel)

Die Juristen unter Ihnen werden sich vielleicht dafür interessieren, wie aus diesem Text ein bindender Vertrag zwischen den ursprünglichen Urhebern, die ihre Software unter der GPL veröffentlicht haben, und den Nutzern dieser Software wird, wenn doch jeder Mann und jede Frau sie sich frei von einem öffentlich über das Internet zugänglichen Server beschaffen kann.

“You are not required to accept this License, since you have not signed it. However, nothing else grants you permission to modify or distribute the Program or its derivative works. These actions are prohibited by law if you do not accept this License. Therefore, by modifying or distributing the Program (or any work based on the Program), you indicate your acceptance of this License …” (Ziff. 5)

Und wie diese Lizenz bei Verstoß wieder entzogen wird:

“You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License.” (Ziff. 4)

Die Motivation für das rechtliche Instrument GPL ist es, den freien Status aller freier und davon abgeleiteter Software-Werke zu sichern und das miteinander Teilen und die Wiederverwendung und kooperative Weiterentwicklung von Software allgemein zu fördern. (Vgl. Ziff. 10) Diese Motivation deckt sich mit der Mertons für den Bereich wissenschaftlicher Werke, nur dass er sie nicht in Form einer urheberrechtlichen Nutzungslizenz formuliert hat, sondern in der Form einer Ethik.(26)

Am expliziten Kommunismus Mertons und am impliziten der GPL wird eine weitere wichtige Differenz zum klassisch marxistischen ­ industrie- nicht wissensgesellschaftlich konzipierten ­ Kommunismus kenntlich: Es geht nicht um Vergesellschaftung des Eigentums, sondern um eine common ownership innerhalb von Gemeinschaften. Pate steht also eher ein genossenschaftliches Modell, wie es sich in der politischen Theorie und Praxis des frühen 20. Jahrhunderts entwickelte, eher ein Anarcho-Syndikalismus als das Modell von Staatseigentum.

Auch, wenn sie als Sondermilieus nicht beanspruchen, ein Modell für das Ganze zu sein, strahlen sowohl Wissenschaft wie freie Software auf die sie umgebende Gesellschaft aus. Spinner hat benannt, dass wesentliche Bestandteile der wissenschaftlichen Wissensordnung in die Wissensverfassung der Gesellschaft eingeflossen sind.

“Die freie wissenschaftliche Forschung, Lehre, Veröffentlichung findet so ihre Ergänzung in der ‘Freien Meinung’ des Bürgers und verwandter Wissensfreiheiten, wie in unserem Grundgesetz verankert. So spannt sich der Bogen der ordnungspolitischen Leitvorstellungen, mit Abstrichen auch der positiven Regulierungen und praktischen Realisierungen, vom Wissenskommunismus der Forschungsgemeinschaft bis zur informationellen Grundversorgung in der Informationsgesellschaft und dem geforderten weltweiten freien Informationsfluß…”(27)

Wählt man zur Beschreibung der Eigentumsgemeinschaften von Wissenschaft und freier Software einen Begriff wie Allemendgenossenschaften, wird auch deutlich, dass es sich zwar um Sondermilieus in einer wissenskapitalistisch dominierten Umwelt handelt, dass ihre Konzepte von Freiheit, Eigentum und kooperativer Produktion jedoch sehr wohl auf andere Wissensmilieus übertragbar sind.

Die Produktionsgenossenschaften der freien Software strahlen zunächst auf ihre Anwender aus. Software ist ja kein Konsumgut wie Hollywood-Ware, sondern Werkzeug. Text-, Bild-, Klangeditoren sind ebenfalls Produktionsmittel ­ für andere Wissensgattungen. Die Frage der Übertragbarkeit aus den beiden Sondermilieus der Wissenschaft und der freien Software wird an vielen Stellen bereits bejahend beantwortet. Enzyklopädien,(28) Journalismus,(29) Wissensressourcensammlungen(30) und Bildungsmaterialien(31) werden in offener Kooperation erstellt und weiterentwickelt.

Hier kommt die besondere Qualität des Computers zum “Empowerment” seiner Nutzer zum Tragen, zur Befähigung, neue Dinge zu tun. Der Computer ist ein Produktionsraum für Kreative. Während die Informatikindustrien ihre Kunden als “Nutzer” und “Anwender” ansprechen, betrachten die Datenherren der Rechte- oder Content-Industrien ihre Kunden als “Konsumenten” und “Verbraucher” (ungeachtet der Tatsache, dass Information durch ihre Rezeption ja gerade nicht verbraucht wird). Zwischen diesen beiden Perspektiven baut sich aktuell ein geradezu tektonisches Spannungspotential in den Fundamten des digitalen Wissenraumes auf. Was euphemistisch als “Konvergenz” bezeichnet wird, ist eher ein Clash of Cultures.(32)

Wir dachten gerade, nach dem Ende des sowjetischen Großexperiments sei der Kommunismus endgültig gestorben und mit ihm seine Binäropposition zum Kapitalismus. Aber Totgesagte leben bekanntlich länger. Aus der Politik ist er verschwunden, nun taucht er im Herzen des Wissenskapitalismus wieder auf. Der US-amerikanische Rechtsgelehrte James Boyle schrieb bündig: “Geistiges Eigentum ist die Rechtsform des Informationszeitalters.”(33) Aber was genau ist “geistiges Eigentum”? Dazu Lawrence Lessig:

“Geistige Eigentumsrechte sind ein Monopol, das der Staat den Erzeugern von geistigem Eigentum im Austausch für ihre Erzeugung von geistigem Eigentum gewährt. Nach einer begrenzten Zeit geht das Produkt ihrer Arbeit in das Eigentum der Öffentlichkeit über, die damit machen kann was sie möchte. Das ist Kommunismus, und zwar im Kern unseres verfassungsrechtlichen Schutzes für geistiges Eigentum. Dieses ‘Eigentum’ ist kein Eigentum im gewöhnlichen Sinne. [… Seine Regeln] sind auf eine Balance hin entworfen, aber unterscheiden sich von dem Interessenausgleich, den das Recht für gewöhnliches Eigentum schafft. Sie sind von der Verfassung so eingerichtet worden, dass sie dazu beitragen, eine geistige und kulturelle Allmende aufzubauen.”(34)

Wenn geistiges Eigentum ihre Rechtsform ist, dann liegt folglich eine Form von Kommunismus im Kern der Informationsgesellschaft. Diesen Kern auf der Höhe der aktuellen Kommunikations- und Wissensinfrastruktur zu entfalten, sind die Avantgarde der freien Software, ihre Kollegen in der Wissenschaft(34b) und ihre Nachfolger in anderen Wissensbereichen angetreten.

Wenn Spinner betont, dass digitales Wissen auch Rechts-, Wirtschafts- und Kulturgut ist, stimme ich ihm völlig zu. Wenn er schreibt, das Generalthema sei keine Eigentums- und keine Herrschaftsfrage, sondern eine Frage der Wissensteilhabe,(35) würde ich umgekehrt sagen, gerade weil es um Wissensteilhabe geht ­ ich bin völlig seiner Meinung, dass sie den Kern des Wissenskommunismus bildet ­, muß sie im Regelwerk des geistigen Eigentums abgesichert werden, und es muß im wissenspolitischen Raum den Mähdreschern der Datenherren etwas entgegengehalten werden. Die planen nämlich gerade ihren nächsten großen Coup: die Machtübernahme im Cyberspace, die Vorherrschaft über den Code-Raum mit Hilfe von Rechtekontrolltechnologien (Digital Rights Management (DRM)). Die EU-Richtlinie soll dazu ihr Ermächtigungsgesetz werden.(36)

Freiheit ist immer prekär. Man besitzt sie nicht, man hat sie nur, indem man sie verteidigt. Wir haben immer noch die Wahl zwischen Kapitalismus und Kommunismus ­ die Wissensgesellschaft bietet Potentiale für beide. Wir können wählen, ob wir uns von den Datenherren an die Wissensverwertungskette legen lassen oder ob wir in einer Wissensordnung leben wollen, die das Potential zum Empowerment durch die vernetzte Universalmaschine, die Befähigung zu kollektivem kreativem Wissensschaffen auf den Schultern unserer Wissensvorfahren ­ kurz Mertons Ideal auf alle nur vorstellbaren Wissenmilieus verallgemeinert ­ zur vollen Blüte bringt.
 


 

Fußnoten

1. In Indien gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, eine Datenbank des indigenen Wissens aufzubauen, die Fälle wie die Patentierung von Basmati-Reis oder der Wundheilkräfte des Kurkuma künftig zu unterbinden. (S. http://sdnp.delhi.nic.in/resources/biodiv/news/bl-5-8-database.html)

2. im Gegensatz zum Privateigentum der US-amerikanischen Einzäunungsbewegung.

3. Lewis Carrolls Buch, 1865 erschienen, ist gemeinfrei, doch der Verlag der eBook-Version verbietet lizenzvertraglich und verunmöglicht mit Hilfe von technischer Rechtekontrolle, den Text zu kopieren, zu drucken, zu verleihen, weiterzugeben oder von einer Text-to-Speech-Software laut vorlesen zu lassen.

4. Richtlinie 2001/29/eg des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, 22. Mai 2001, http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/intprop/news/com29de.pdf.

5. S. ausführlicher dazu: VG, Das Urheberrecht vom Kopf auf die Füße stellen. Hearing zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtline, Telepolis, 12.01.2002, http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/11547/1.html

6. Vgl. Panel “Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk” auf den Wizards of OS 2, http://www.mikro.org/Events/OS/wos2/topics.html#broadcast

7. Vgl. Panel “Die Universität als Public Service Provider oder als Profit Center?” auf den Wizards of OS 2, http://www.mikro.org/Events/OS/wos2/topics.html#uni

8. Reinhard Blomert, “Zwischen Humboldt und Coca-Cola”, in: Zeit 9.8.2001

9. Helmut F. Spinner, Die Architektur der Informationsgesellschaft, Philo, Bodenheim 1998, S. 28, 36

10. http://www.mobilix.org/de/mobilix_asterix.html

11. Das Phänomen der freien Software wie das Betriebssystem GNU/Linux oder der Webserver Apache bildet hier den Hintergrund für eine Engführung mit der Wissensordnung der Wissenschaften. S. dazu ausführlich: VG, Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002

12. The Normative Structure of Science (1942), in Robert K. Merton, The Sociology of Science, University of Chicago Press 1974, S. 267 ff.

13. Ebd., S. 273 ff.

14. Die unterstrichenen Passagen zeigen eine Änderung an, i.d.R. “scientific” in “Hacker” oder “freie Software”.

15. Wie Michael Nagenborg nach dem Vortrag anmerkte, ist hier der leidenschaftliche Software-Autor im Sinne Joseph Weizenbaums gemeint. “Hacker” wird in der internationalen Gemeinschaft als Ehrentitel für Experten geführt. (S. Eintrag im Jargon File, http://www.tuxedo.org/~esr/jargon/html/entry/hacker.html) Die Ethik der Hacker ist nicht so konzise ausformuliert wie die der Wissenschaft, aber dennoch gibt es unverkennbare Parallelen, was den offenen Wissensaustausch betrifft. (S. Hackerethik, http://www.ccc.de/hackerethics; vgl. http://www.tuxedo.org/~esr/jargon/html/entry/hacker-ethic.html)

16. formuliert von Eric Raymond, e.g. “publish early, publish often.” (“The Cathedral and the Bazaar”, August 1999, http://www.tuxedo.org/~esr/writings/cathedral-bazaar/cathedral-bazaar/)

17. In dem hier ausgelassenen Absatz spricht Merton über Streitigkeiten um das Vorrecht auf eine Erfindung oder Entdeckung, ein durchaus mit harten Bandagen geführter sportlicher Wettbewerb als die eine Seite dessen, was er “a competitive cooperation” nennt. Aus Anlaß der aktuellen Debatte um die Aufhebung der Nichtpatentierbarkeit von mathematischen Methoden, Plänen, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, für Programmen für Datenverarbeitungsanlagen sowie für Pflanzensorten oder Tierarten im Europäischen Patentübereinkommen, sei hier eine Fußnote Mertons aus diesem Abschnitt angefügt: “Marked by the commercialism of the wider society though it may be, a profession such as medicine accepts scientific knowledge as common property. See R. H. Shryock, ‘Freedom and Interference in Medicine,’ The Annals 200 (1938): 45. ‘The medical profession … has usually frowned upon patents taken out by medical men. … The regular profession has … maintained this stand against private monopolies ever since the advent of patent law in the seventeenth century.'” (Ebd., S. 274)

18. Im Orig.: “patent”, doch auch wenn es Ideen über eine Freipatentierung von Software gab, gibt es in der Welt der freien Software niemanden, der seine Werke mit dem Instrument des Patentrechts schützt. Hauptinstrument ist das Copyleft, das auf dem Copyright beruht. Näheres dazu unten.

19. http://www.fsf.org

20. Der sich allerdings nachdrücklich gegen die Verwendung des Wortes “Kommunismus” verwehrt, da es von den Gegnern der freien Software zu ihrer Diffamierung verwendet werde, für die meisten Menschen mit “Unfreiheit” verbunden sei und daher der Sache nur schaden könne (persönliche Korrespondenz mit Richard Stallman, Februar 2002). Merton läßt in seiner Definition (“Communism in the nontechnical and extended sense of common ownership of goods”) jedoch keinen Zweifel daran, dass ihm an einer Abgrenzung zum damals noch realexistierenden Sowjetsystem gelegen ist. Auch Spinner will ihn losgelöst “vom politisch desavouierten staatsbürokratischen Ostblock-Kommunismus” verstanden wissen (H. Spinner, “Wissenskommunismus für Wissenskapitalisten ­ Anachronismus oder Futurismus des Informationszeitalters”, erscheint in: Klaus Peter Dencker (Hrsg.), Dokumentation der Interface 5, Hans-Bredow-Institut, Hamburg 2002, Manuskript, S. 4). Für die Bezeichnung des gemeinschaftlichen Eigentums an Wissen sowohl in den Wissenschaften als in der freien Software lassen sich sicher andere Begriffe denken, doch Merton hat in seinem klassischen Text nun einmal “Kommunismus” gewählt, und die Reaktionen heute zeigen, dass der Begriff nichts an Brisanz verloren hat.

21. S. http://www.bmbf.de/presse01/561.html; vgl. http://swpat.ffii.org/cnino/bmbf014/

22. http://petition.eurolinux.org/ und http://swpat.ffii.org/

23. Spinner 2002, op.cit., S. 22

24. z.B. denen des Bell Labs Entwicklers Ken Thompson, der ursprünglich das Betriebssystem Unix entwickelt und die Beschreibungen und Schnittstelle der einzelnen Unix-Tools frei veröffentlicht hat.

25. Die GPL ist die am weitesten eingesetzte Lizenz der freien Software, auch wenn es zahlreiche weitere gibt. S. http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html

26. Dass es auch bei Lizenzen um ethische Regelungen innerhalb von Produzentengemeinschaften und zwischen diesen und der Gesellschaft geht, zeigt sich u.a. daran, dass die Debian GNU Linux Distribution ihre Lizenz einen “social contract” nennt. (http://www.debian.org/social_contract.html)

27. Spinner 1998, op.cit., S. 48 f.

28. Z.B. Nupedia, http://www.nupedia.com

29. Z.B. Indymedia, http://www.indymedia.org, zu P2P-Journalismus s. das gleichnamige Panel auf den Wizards of OS 2, http://www.mikro.org/Events/OS/wos2/topics.html#p2p

30. Z.B. das Open Directory Project, http://dmoz.org

31. Z.B. Open Web School, http://www.openwebschool.de

32. Dieser manifestierte sich z.B. vor kurzem in der Debatte um den US-amerikanischen Gesetzentwurf eines “Security Systems Standards and Certification Act” (SSSCA). (S. Declan McCullagh und Robert Zarate, “Content Spat Split on Party Lines”, Wired News, 1.3.2002, http://www.wired.com/news/politics/0,1283,50754,00.html). Das SSSCA mutierte im März 2002 zum “Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act” (CBDTPA). (S. http://cryptome.org/broadbandits.htm und Declan McCullagh’s Site zum CBDTPA, http://www.politechbot.com/docs/cbdtpa/)

33. James Boyle, “A Politics of Intellectual Property: Environmentalism For the Net?”, 47 Duke Law Journal 87 (1997), http://www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm

34. Lawrence Lessig, Code and Other Laws of Cyberspace, Basic Books, New York 1999 (dt: Code und andere Gesetze des Cyberspace, Berlin Verlag 2001), S. 134 f.

34b. Z.B. die Public Library of Science, http://www.publiclibraryofscience.org/

35. Spinner 2002, op.cit., S. 31

36. VG, “Mit ein bißchen Zuckerbrot und viel Peitsche in eine Welt des totalen DRM. Die Datenherren planen die Aufrüstung des Cyberspace mit einer technischen Kontrollinfrastruktur”, erscheint in: Telepolis, http://www.telepolis.de
 

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