Folgender Artikel erschien in Schwerpunkt Musik & Internet der Zeitschrift Melodie & Rhythmus, Heft 3/2011 und wird hier mit der freundlichen Genehmigung des Herausgebers wiedergegeben.

In der Debatte um Kultur wedelt der Schwanz mit dem Hund. Das Recht der Urheber dient den Verwertern. Wenn die Politik von Kunst redet, meint sie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Der Widerspruch zwischen den massenmedialen Strukturen des 20. Jahrhunderts und der Peer-to-Peer-Vernetzung des 21. wird immer größer. Die Energiewende macht hoffen, dass ein Umdenken auch hier möglich ist.

Produktion, Kooperation und Distribution

Die digitale Revolution hat zwei grundlegende Neuerungen gebracht: Mit PC und Internet stehen universale Produktionsmittel und globale Distributionsmittel für Kulturgüter praktisch jedermann zur Verfügung. Eine Band kann ihre Songs auf dem Laptop produzieren und vom selben Laptop aus ihren Fans in aller Welt und denen, die es werden könnten, anbieten. Diese beiden schlichten Tatsachen verändern alles. Das 20. Jahrhundert stand unter dem Zeichen der Kulturindustrie (Horkheimer/Adorno) — medientechnologisch, -ökonomisch und -rezeptiv. Die Devise des 21. lautet: Here comes everybody (Clay Shirky).

Produktionsmittel heißt, jeder hat die Werkzeuge sich im Genre seiner Wahl kreativ auszudrücken, ohne erst das Nadelöhr des Zugangs zu Studios und anderen Investitionsgütern passieren zu müssen. Natürlich erschafft niemand Werke voraussetzungslos aus dem Nichts. Jeder, der Neues schafft, steht auf den Schultern seiner Vorgänger, oder urheberrechtlich: auf einem Sockel von Gemeinfreiem, und im Dialog mit seinen Zeitgenossen. Der Dialog kann auch direkt mit veröffentlichtem Material anderer erfolgen. Was technisch kein Problem darstellt, ist — mehr moralisch als urheberrechtlich — mit der Auflage der Namensnennung verbunden. Deshalb empfinden wir Guttenbergs Remix-Dissertation als verwerflich, während wir Kutimans legendäres Projekt “Thru You”, der die Beiträger auch nicht um Erlaubnis gefragt, aber akribisch aufgeführt hat, schätzen. Dazu gehören vor allem auch die in vor-digitalen Zeiten undenkbaren Formen großangelegter, weltweit verteilter kooperativer Kreativität in Freier Software, Wikipedia oder auf CCmixter.org. Drittens ist der PC auch ein universales Reproduktionsmittel, das es erlaubt, bestehende Werke unverändert zu vervielfältigen.

Distributionsmittel heißt nicht nur, dass wir eigene, kooperative und Werke Dritter verbreiten können, in Individual-, Gruppenkommunikation und an alle Welt. Das Universalnetz ist auch ein universeller Speicher — das Archiv und Lager der analogen Welt, — und für beide steigen die Kapazitäten und sinken die Kosten beständig. iTunes, Europeana, YouTube, Google Books, The Pirate Bay, Rapidshare — sie alle sind Ansätze für das, was nach der Logik des Internet kommen muss: die globale, multimediale Gesamtbibliothek. So unausweichlich sie ist, stoßen die Ansätze, ob privatwirtschaftlich, öffentlich oder peer-to-peer, auf Hindernisse.

Unsere Wissensumwelt verändert sich radikal. Aber einiges bleibt auch gleich. Der erste Satz eines Romans, die erste Strophe eines Songs wollen geschrieben werden, ob man nun vor einem leeren Blatt oder einem leeren Bildschirm sitzt. Rechenpower und globaler Wissensspeicher nehmen einem diese Arbeit nicht ab. Auch die Brötchen wollen weiterhin bezahlt werden. Idealerweise aus den Erlösen des Romans oder Songs. Das ist zwar kein einklagbares Recht, sehr wohl aber der Anspruch einer Kulturnation, in ihrem ureigensten Interesse Kreativen optimale Arbeits- und Lebensbedingungen zu bieten.

Regulierung

Im Wesentlich gleich geblieben ist bislang auch das Urheberrecht. Bei der zuständigen UNO-Agentur und in Europa hat es zwar einen ständigen Platz auf der Tagesordnung. Auch in Deutschland steht der inzwischen dritte Korb zum digitalen Urheberrecht ins Haus. Bei all der Geschäftigkeit klafft jedoch die Schere zwischen den wenigen digitalen Nachbesserungen und den drängenden Herausforderungen immer weiter. Nicht, dass es an Vorschlägen mangeln würde, doch die scheitern regelmäßig an mächtigen Besitzstandswahrern.

Das Recht ist seinem Wesen nach konservativ. Auch in der Wirtschaft haben eingesessene Markführer primär das Interesse, den status quo zu erhalten. Beide, Recht und Industrie sind in ihrem Bemühen, den status quo in einer sich revolutionär verändernden Umwelt fortzuschreiben, durchaus innovativ. Dabei findet die größte Aktivität außerhalb der Gesetzgebung statt. Zunächst im Bereich der Technologie. Hier hat die Musikindustrie fünfzehn Jahre lang auf DRM gesetzt, einen zusätzlichen gesetzlichen Umgehungsschutz erwirkt und diesen Irrweg 2007 schließlich aufgegeben. Die aktuelle Strategie zur Urheberrechtskontrolle ist Internet-Filterung mit Deep Packet Inspection (DPI), das unter anderem Virgin Media in England bereits getestet hat.

Die meiste Aktivitäten sehen wir im Bereich der Durchsetzung von Urheberrecht. Hier ist eine eigene Industrie entstanden mit spezialisierten Anwaltskanzleien, technischen Dienstleistern, die Urheberrechtsverletzungen aufspüren und gerichtsverwertbar dokumentieren, bis hin zu industrieller Piraterie-Forschung, die jährlich wie eine UNO-Agentur ihre Sicht der Weltlage in Länderberichten vorlegt, die wiederum zu großen Teilen direkt in die US-Außenhandelspolitik einfließt (gemeint ist die IIPA (International Intellectual Property Alliance) und der Special 301 Prozess, der Sanktionen gegen “Piratenstaaten” verhängt. Der gerade erschiene Forschungsbericht “Media Piracy in Emerging Economies” gibt einen guten Einblick).

Zu den Innovationen gehören auch die Beschlagnahmung von Domains vermeintlich urheberrechtsverletzender Sites, die Verlagerung neuer Regulierungsmaßnahmen in zwischenstaatliche Abkommen, also weg vom öffentlichen, parlamentarischen Prozess, wie im Falle von ACTA und aktuell der Trans-Pacific Partnership (TPP), und immer wieder Bemühungen, Internet Service Provider zu Hilfspolizisten des Urheberrechts zu machen. Den Vorschlag, ISPs sollten urheberrechtsverletzende Nutzer nach zwei Warnungen vom Internet ausschließen, hat die IFPI in ihrem Jahresbericht 2005 lanciert. In den USA indiskutabel, traf er in Sarkozys Frankreich auf offene Ohren. Dort sollten sich erst ISPs mit der Musik- und Filmindustrie freiwillig darauf einigen, dann folgte ein Gesetz und eine neue Behörde. Da sich die gesamte Kommunikations- und Informationsinfrastruktur ins Internet verlagert hat, kommt eine Aussperrung einer digitalen Todesstrafe gleich. Das geht selbst der schwarz-gelben Bundesregierung zu weit.

Auf die zentralen Herausforderungen der digitalen Revolution gibt noch keine Antworten. Die massenhafte kulturelle Praxis des Remixing müsse legalisiert werden, fordern namhafte Rechtsgelehrte seit langem. Gesetzesinitiativen dazu gibt es keine. Google Books hat aufgezeigt, dass der größte Teil des Kulturbestands vergriffen oder gar verwaist also wirtschaftlich uninteressant ist, aber dennoch einem Ausschlussrecht untersteht, bis 70 Jahre nach Tod des Autors. In der Musik sieht es nicht anders aus. Auch hier steht eine offensichtlich notwendige rechtliche Antwort aus. Die praktische Antwort des Publikums oder Schwarms ist Filesharing.

Die altehrwürdige Institution der Privatkopiererlaubnis ist vergleichsweise problemlos ins digitale Zeitalter übersetzt worden. Allerdings hat die Bundesregierung im zweiten Korb klargestellt, dass Downloads aus Tauschbörsen nicht darunter fallen.

Freilizenzierung ist eine spektakulär erfolgreiche Innovation, die ohne Gesetzesänderung — und ihre Verhinderung durch Industrielobbies — auskommt. Millionen von Urhebern nutzen Lizenzen wie die GNU-GPL oder die von Creative Commons, um ihren Werken die Freiheiten zur Zirkulation und zum Remixen mitzugeben, die der Gesetzgeber nicht zustande bringt.

Auf Filesharing schließlich gibt es außer Repression keine offizielle Antwort. Die hat zwar immense — und nicht nur pekuniäre — Kosten verursacht, der massenhaften Praxis aber keinen Einhalt gebieten können.

Das Darknet

Napster, Kazaa, The Pirate Bay, Mininova, Limewire — wie bei der Hydra wachsen für jeden abgeschlagenen Kopf zwei weitere nach. Die Repression spornt zu Innovationen in Verschlüsselung und Verschleierung an. Die Aktivitäten verschieben sich zu geschlossenen Netzen und weg von klassischen P2P-Protokolle wie BitTorrent zu Filehostern, Streaming-Anbietern und in die Uralt-Technologie der Usenet Newsgroups.

Wie sehr Filesharing dem Verkauf von Werken schadet und ob es ihm nicht vielmehr nützt, darauf konnte wissenschaftlich fundiert bislang noch keine eindeutige Antwort gegeben werden. Die Beispiele mehren sich, dass Freigabe, nicht Verfolgung, zum Erfolg führt, im Falle von Monty Pythons YouTube-Kanal zu einem Anstieg der DVD-Verkäufe um atemberaubende 23.000 Prozent. Auf jeden Fall hat massenhaftes Filesharing nicht dazu geführt, wie die Anreiztheorie des Urheberrechtsschutzes behauptet, dass Autoren und Verwerter ihre Aktivitäten zurückfahren oder gar einstellen. Im Gegenteil: Seit Napster hat die Zahl der jährlich erscheinenden Musikalben, Bücher und Kinofilme deutlich zugenommen.

Aufstellungen aus Schweden, England und Brasilien, die die Musikindustrie nicht auf die Plattenfirmen reduzieren, zeigen, dass die in der Branche umgesetzte Geldmenge von 2000 bis heute gleich geblieben ist. Und selbst Europas größter Medienkonzern Bertelsmann verzeichnet — trotz Milliarden unbezahlt getauschter Dateien — ein starkes Wachstum und will laut Presseberichten sein hochprofitables Geschäft mit den Rechten an Rock- und Popsongs deutlich ausbauen. Krise? Welche Krise?

Die Debatte über Filesharing muss also deutlich unaufgeregter geführt werden. Dass das Austauschen von Kulturwerken zutiefst menschlich ist und die medientechnisch ermöglichte Freiheit dazu nicht wieder aus der Welt zu schaffen, ist ihre Prämisse. Jedes andere Ergebnis als seine Legalisierung wäre realitätsfremd.

Die setzt wiederum, nach geltender Urheberrechtslogik und in Umfragen immer wieder festgestellter populärer Moralvorstellung eine Vergütung für Urheber voraus. “Vergütung ohne Kontrolle” (Lawrence Lessig), “Musik wie Wasser” (Gerd Leonhard), “das Chaos lizenzieren” (Jim Griffin) — für hellsichtige Kommentatoren in den Rechtswissenschaften, der Musikindustrie, in Verbraucher- und Internetnutzerverbänden, in Verwertungsgesellschaften und immer wieder auch in der Politik war die Lösung bereits kurz nach Einführung von Napster offenkundig. Das von den Grünen in Auftrag gegebene juristische Machbarkeitsgutachten einer Kultur-Flatrate des Europäischen Instituts für Medienrecht kommt zu dem Schluss, ihre gesetzliche Einführung sei “nicht weniger als die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist.”

Doch bislang haben sich die Besitzstandswahrer erfolgreich gegen diese Konsequenz gewehrt. In einer Grundsatzrede im vergangenen Sommer wies Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sie als “Kapitulation” und “Zwangskollektivierung” zurück.

Ein neuer Gesellschaftsvertrag über Kultur

Wenn es um die Verlängerung der Schutzfrist für Musikaufnahmen, den Erhalt der europäischen Datenbankrichtlinie oder die Abwehr der Kultur-Flatrate geht, sprechen Fachwissen und Empirie klar dagegen, doch die Politik tut es trotzdem. Recht und Wirtschaft sind konservativ. Und häufig verblüffend planlos, wie der über zehnjährige DRM-Irrweg der Musikindustrie gezeigt hat und wie wir heute sehr viel dramatischer an der Heimwerker-Stümperei in Fukushima erleben müssen. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch gesellschaftlich erwünscht.

Die Frage, was gesellschaftlich erwünscht ist, kann die Gesellschaft nicht delegieren, und das vor allem nicht in einer revolutionären Lage, die Besitzstände in ihren Grundfesten erschüttert. Die sich nicht durch Fortschreibung der bestehenden Normen erfassen lässt, sondern ein radikales Umdenken fordert.

1996 rief John Perry Barlow den in Davos versammelten Regierungs- und Wirtschaftsführern zu, dass der Cyberspace unabhängig und sie dort nicht willkommen seien.

“Ihr kennt uns nicht, noch kennt Ihr unsere Welt. … Eure immer obsoleteren Informationsindustrien wollen sich selbst am Leben erhalten, indem sie Gesetze vorschlagen, mit denen sie die Rede selbst weltweit als ihr Eigentum beanspruchen. Diese Gesetze würden Ideen zu einem weiteren industriellen Produkt machen, nicht nobler als Roheisen. In unserer Welt kann alles, was der menschliche Geist hervorbringen mag, unendlich und ohne Kosten vervielfältigt und verbreitet werden. Eure Fabriken sind für die globale Übermittlung der Gedanken nicht mehr erforderlich.”

Wo es in dieser Welt des Geistes, der kein Eigentum sein kann, Konflikte und Unrecht gibt, werden sie, so Barlow, mit eigenen Mitteln angegangen. “Wir schreiben unseren eigenen Gesellschaftsvertrag.”

Seine Aushandlung sehen wir von Wikipedia bis Wikileaks in vielen Bereichen am Werk. Grundlage dafür ist das Große Gespräch, das das Internet ermöglicht. Tatsächlich ist auch Politik bereits eine andere geworden, öffentliche online Konsultation die Regel. Das hilft nur nichts, wenn die Politik die kollektive Intelligenz letztlich ignoriert. Selten geschieht das so drastisch wie derzeit in Brasilien, wo die neue Kulturministerin Ana de Hollanda den von ihrem Vorgänger Gilberto Gil gestarteten Prozess der Urheberrechtsnovellierung über fünf Jahre mit zahllosen Diskussionen und Beiträgen aus allen Bereichen der Kultur und fast 8.000 Eingaben in der abschließenden Konsultation schlicht vom Tisch wischte.

Das Große Gespräch über einen Gesellschaftsvertrag zur Kultur, in der wir leben wollen, muss zuallererst geführt werden zwischen denen, die sie machen und denen, die sie genießen, also uns allen. Anders als Barlow denke ich, dass wir Politik und Industrie dazu einladen können, allerdings verwiesen auf ihre Rolle als “Hilfsdienstleister im kreativen Prozess.” So hat Urheberrechtler Thomas Hoeren treffend die Verwerter genannt.

Ich bin überzeugt, dass in diesem Großen Gespräch über Internet und Musik, oder Kultur allgemein, sehr schnell deutlich wird, das wir, als Gesellschaft, vor allem das wollen, was eine UNESCO-Konvention von 2005 bereits als höchsten Wert aller Kulturpolitik festgeschrieben hat: kulturelle Vielfalt. Eine Wissensumwelt, in der ein reiches, breites Kulturschaffen von Amateuren bis Profis gedeiht, und keine, in der Urheberrechtsgebühren in Kindergärten eingetrieben werden.

Ebenso sicher kann man davon ausgehen, dass das Gespräch bestätigen wird, dass wir, als Gesellschaft, bereit sind Kulturschaffende zu bezahlen — auf dem Markt, mit öffentlichen Mitteln und kollektiv, wie wir es heute für Rundfunk und Privatkopie schon tun. Daneben ermöglicht das Internet neue Formen der kollektiven Umverteilung. Crowdfunding war gerade zentrales Thema der Blogger-Konferenz re:publica. Dort berichtete The-Pirate-Bay-Mitgründer Peter Sunde von seinem neuen Projekt, dem Mikropayment-Dienst Flattr, der nach nur einem Jahr bereits monatlich etwa 100.000 Euro ausschüttet. Diese Ansätze, Peer-to-Peer Produktion und Distribution zu ergänzen um Peer-to-Peer-Finanzierung stellen die neuste radikale Umwälzung dar, die die digitale Revolution hervorbringt.

Ist kollektive Rechtewahrnehmung Teil des Problems oder Teil der Lösung? Verwertungsgesellschaften gehören strukturell, sicher aber in ihrer heutigen Form dem massenmedialen Universum des 20. Jahrhunderts an. Ich bin zuversichtlich, dass P2P-Funding sie wird ersetzen können. Bis dahin halte ich sie für eine notwendige und angemessene “Brückentechnologie,” um wieder auf die Atomfrage zu kommen. Weil sie als Zusammenschluss von Urhebern ein wichtiges Forum für das Große Gespräch sein können. Weil sie als kollektive Umverteilung einen Krieg gegens Kopieren verhindert haben. Und weil sie heute dem Krieg gegen Filesharing ein Ende setzen können.

Natürlich wird dieses Gespräch vielerorten bereits geführt. Viel zu wenige Künstler beteiligen sich aktiv daran, viel zu selten wird es zwischen Künstlern und Publikum geführt, zu oft richtet es sich an Politik und Industrie. Und viel zu oft dient das Pochen aufs Urheberecht nicht dazu, die Diskussion zu führen, sondern sie zu beenden. Dagegen mehren sich die Stimmen, dass das Urheberecht nicht der Förderung von Kulturschaffen dient, sondern seiner Verhinderung.

Dass das Urheberecht den Urhebern dient, wie der Name nahelegt, ist eine bislang unhinterfragte Prämisse. Kein Witz. Erst heute beginnt ihre empirische Überprüfung. Die erste große Studie zu Urheberrechtseinnahmen von Autoren von Kretschmer und Hardwick 2007 lieferte ein erschütterndes Bild. Der jüngste Beleg stammt von dem Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner. Er zeigt auf, dass im 18. Jahrhundert in deutschen Landen das Verlagswesen blühte, gerade weil es kein Urheberecht gab. Nach seiner Einführung sanken Anzahl und Auflage von Neuerscheinungen ebenso wieder wie die Autorenhonorare.

Am Anfang der Debatte stehen Künstler und Publikum, Musiker und Fans. Technologie, Ökonomie und Recht sind Hilfsdienstleistungen, die sich an ihrem Nutzen für den kreativen Prozess messen lassen müssen. Ein Ergebnis der Debatte kann die Abschaffung des Urheberrechts, wird sicher aber ein radikal anderes sein. Doch vielleicht braucht es ein Fukushima des Urheberrechts bis es zu einer Denkwende kommt.

By vgrass

One thought on “Vom Kopf auf die Füße. Für eine Kulturwende”

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