Der folgende Text ist im Januar 2008 als Abschlussbericht der Gründungsphase dessen geschrieben, was heute iRights.info ist. Zuerst erschienen in Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen, herausgegeben von Valie Djordjevic, Robert A. Gehring, Volker Grassmuck, Till Kreutzer und Matthias Spielkamp, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2008, S. 334-350.

Inhalt
Kooperative Gesetzgebung. Geschichte des Projekts iRights.info
Verbraucherschutz
iRights.info
Launch
Struktur des Informationsangebotes
Reichweite
Ausblick

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Kooperative Gesetzgebung

Geschichte des Projekts iRights.info

Globalisierung und digitale Revolution sind nicht identisch, aber auf vielfältige Weise miteinander verflochten. Insbesondere das Internet wirft Fragen auf, die sich nicht im nationalstaatlichen Rahmen beantworten lassen. Folglich verlagert sich die Regulierungskompetenz immer weiter weg von den Rechtssubjekten, den Bürgerinnen und Bürgern und den von ihnen gewählten nationalen Parlamenten auf multilaterale Ebenen, von Berlin zur EU-Regierung in Brüssel und noch weiter zur WIPO, der UN-Organisation für Geistiges Eigentum in Genf.

Dort wurden 1996 die so genannten WIPO Internetabkommen beschlossen, der WIPO Copyright Treaty (WCT) und der WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT), die einerseits ein neues exklusives Recht der Online-Verfügbarmachung etablierten, andererseits einen Sonderschutz für technische Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz, vulgo DRM, also digitales Rechtekontroll-Management. Diese Abkommen wurden zunächst in Brüssel in Form der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2001 umgesetzt. Erst im dritten Schritt war dann die Bundesregierung gehalten, die Brüsseler Interpretation der Genfer Verträge in deutsches Recht zu übersetzen.

Aus Anlass dieses Gesetzgebungsverfahrens fand im April 2002 eine Gruppe Berliner Wissenschaftler zusammen, um sich für die Wissensfreiheiten zu engagieren, darunter Jeanette Hofmann, Bernd Lutterbeck, Robert Gehring und ich. Für die Prinzipien von Teilhabe und Zugang aller Menschen zu Informationen ist die Privatkopieschranke von zentraler Bedeutung. Doch gerade sie ist stärker noch als andere Schrankenregelungen von Abschaffung bedroht. Setzen Rechteverwerter technische Maßnahmen ein, die laut Gesetz nicht umgangen werden dürfen, dann ist die Privatkopie zwar theoretisch immer noch zulässig, praktisch aber nicht mehr möglich. Da sie ein signifikanter Teil der Wissensfreiheit insgesamt ist, wählten wir den Namen „privatkopie.net“ für unsere Initiative. Der mikro e.V. sagte organisatorische Unterstützung zu. Inzwischen hat privatkopie.net über 50.000 Unterschriften gesammelt, eine alternative Anhörung in der Humboldt-Universität veranstaltet und sich durch weiteren Veranstaltungen und eine Serie von Stellungnahmen in die Auseinandersetzung um die Urheberrechtsreform eingemischt.

Die Bundesregierung nahm sich erklärtermaßen zum Ziel, in einer ersten Gesetzgebungsrunde zügig umzusetzen, was ihr Brüssel unter Fristdruck ohnehin vorschrieb. Die Kann-Bestimmungen, bei denen ihr ein Entscheidungsspielraum blieb, und Fragen, die mit dem Urheberrecht, nicht aber mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu tun hatten, verschob sie auf die nächste Reformrunde, den
sogenannten Zweiten Korb. Die Privatkopie, auch das war früh erklärtes Ziel der Bundesregierung, sollte bei dieser Novellierung erhalten bleiben. Allerdings verzichtete der Gesetzgeber darauf, diese in der ersten Runde „durchsetzungsstark gegenüber DRM“ auszulegen. DRM beseitigt die Möglichkeit zustimmungsfreier Nutzungen. Deshalb verpflichtet der Erste Korb Rechteverwerter, die DRM einsetzen, einigen Begünstigten von Schranken, wie behinderten Menschen, Unterrichtenden, Forschern und Rechtspflegern die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von ihren Nutzungsfreiheiten tatsächlich Gebrauch machen zu können. Doch die Frage, ob auch die Privatkopieschranke auf diese Weise durchsetzungsstark und damit in zunehmend digitalen Zeiten überhaupt noch effektiv benutzbar sein soll, wurde aufgeschoben.

Sofort nach Verabschiedung der ersten Novelle im Herbst 2003, begann das Bundesjustizministerium (BMJ) mit der Arbeit am Zweiten Korb. Dazu erfand es ein neues Verfahren namens „kooperative Gesetzgebung“. Ein eigentümlicher Ausdruck, sollte man doch meinen, dass Gesetzgebung in demokratisch verfassten Staaten immer in einer Kooperation von Justiz- und Fachministerien, Volksvertretern der verschiedenen Parteien, Bund und Ländern und unter Einbeziehung einer gesellschaftlichen Debatte ausgehandelt wird, die in ihrer Breite dem jeweiligen Regelungsgegenstand entspricht.

Tatsächlich wurden bei diesem neuartigen Verfahren die Vertreter relevanter Verbände bereits ganz zu Beginn des Prozesses eingeladen, sich zu den ausstehenden Fragen zu äußern und nicht erst, nachdem der Entwurf das Ministerium verlassen hat und in die parlamentarische Beratung gegangen ist. Ende 2003 berief das BMJ ein Dutzend thematische Arbeitsgruppen ein, um die widerstreitenden Interessen und mögliche Kompromisse zu erkunden. Sind alle Argumente bereits im Vorfeld ausgefochten, so die Theorie, kann der Gesetzentwurf dann zügig verabschiedet werden. Pointierter drückte es Elmar Hucko aus, Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium und zuständig für die Umsetzung der EU-Richtlinie. Einen „Geiselnehmereffekt“ verspreche sich das BMJ von dieser „Kooperation“: „Wenn man erst mal zusammensitzt, bringt man sich nicht mehr so schnell um.“ (Richard Sietmann: Kein Alleinvertretungsanspruch für Digital Rights Management, Heise-News 10.02.2004)

Ich war als Vertreter von privatkopie.net in die Unterarbeitsgruppe eingeladen, die sich mit der Privatkopieschranke zu befassen hatte. Verbände der jeweiligen Branche, sei es die Musikindustrie, Elektrogerätehersteller oder Rundfunkveranstalter, vertreten die Interessen der in ihnen zusammengeschlossenen Unternehmen. Für bestimmte Fragen des Urheberrechts lässt sich das Konfliktfeld auf diese Weise gut abbilden. So stehen sich zum Beispiel beim Vergütungssystem die Geräte- und Leermedienindustrie und die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber und Verlage gegenüber. Beide Seiten verfügen über eingeführte Repräsentations- und Delegationsstrukturen.

Anders jedoch bei den Fragen zur Privatkopieschranke oder auch zum Zitatrecht, die alle Mediennutzer, also alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Natürlich setzen sich der Theorie nach die von ihnen gewählten Volksvertreter für ihre Interessen ein, aber die waren in der ministeriellen Gesetzgebungsphase ja eben noch nicht beteiligt. Kein Verband, wie der der Verbraucherschützer, der ebenfalls an der Arbeitsgruppe teilnahm, und schon gar nicht eine Initiative wie privatkopie.net kann beanspruchen, für die Bürger insgesamt zu sprechen.

Deshalb schlug ich vor, zu dieser für die Bürger so wichtigen Regelung eine Online-Konsultation durchzuführen. Dabei geht es nicht um ein radikales Modell direkter Demokratie, sondern um ein seit Mitte der 1990er-Jahre in vielen Ländern und internationalen Gremien bewährtes und übliches Instrument der Bürgerbeteiligung. (So führte etwa der Deutsche Bundestag 2004/2005 eine ###Online-Konsultation zur Zukunft seines Internetprogramms durch; vgl. Matthias Trénel: ###Was der Bundestag von Großbritannien lernen kann, politik-digital.de 10.10.2005.) Das BMJ wies diesen Vorschlag zurück, ebenso das Angebot, dass wir die Konsultation in seinem Auftrag organisieren.

Verbraucherschutz

So, wie alle Bürger Mediennutzer sind, sind alle Bürger auch Verbraucher. Zwar ist es das Besondere an Information, dass sie sich durch ihre Nutzung gerade nicht verbraucht, doch in der Logik der (Kultur-) Industriegesellschaft bleiben Verbraucher eine zentrale gesellschaftliche Kraft auch in Bezug auf Kulturgüter. Zudem gibt es hier eine Tradition der im Laufe des 20. Jahrhunderts errungenen Verbraucherrechte zu bewahren und ins Digitalzeitalter fortzuschreiben. Ein Meilenstein war 1975 die Verabschiedung einer europäischen Charta mit fünf fundamentalen Rechten der Verbraucher, darunter das auf Unterrichtung und Aufklärung sowie auf Vertretung. Letzteres nahm in Deutschland zunächst die Form eines Verbraucherbeirats beim Bundeswirtschaftsministerium an. Mit dem 2001 neu geschaffenen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), aktuell für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), [heute, 2015, in der Resortverbindung Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)] ist erstmals ein Bundesministerium ausdrücklich für den Schutz der Verbraucher zuständig.

Im BMVEL war man sich sehr wohl bewusst, dass neben materiellen Gütern wie Waschmitteln, Fleisch und Medikamenten im neuen Jahrtausend auch urheberrechtliche Produkte wie Musik-CDs, Film-DVDs und Software zu wichtigen und konflikträchtigen Themen für private Verbraucher geworden sind. Gleichfalls wusste die Fachabteilung, dass es keine Angebote gab, bei denen diese sich fundiert und allgemein verständlich über die bestehenden Problemkreise rund um das Urheberrecht informieren konnten.

Daher trafen wir auf unserer Suche nach einem Partner für unser Anliegen, einen Ort einerseits der Unterrichtung und Aufklärung über das Urheberrecht, andererseits der Diskussion und Einmischung in den Gesetzgebungsprozess zu schaffen, im Verbraucherministerium auf offene Ohren. Dank der fundamentalen Verbraucherrechte verfügt das BMVEL über Haushaltstitel, um die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern. In konstruktiven Diskussionen nahm das Projekt sehr schnell Konturen an. Im September 2004 bewilligte uns das Ministerium die Mittel, um ein Informationsportal zum Urheberrecht aufzubauen.

Im Oktober 2004 startete das Bundesjustizministerium unter dem Slogan „Kopien brauchen Originale“ eine eigene Website zum Urheberrecht [Kopie in der Wayback Machine von 21.03.2007]. Da es beim Ersten Korb viel Kritik gab, sollte der Zweite Korb mit einem Informationsangebot begleitet werden. Das Konzept geht auf ein Diplomprojekt zurück, das fünf Studierende der Kommunikationswissenschaft an der Universität der Künste Berlin im Auftrag des BMJ durchgeführt haben. Auf der Site heißt es: „Sinn und Zweck der Kampagne ‚Kopien brauchen Originale‘ ist es, den Gesetzgebungsprozess zur Novellierung des Urheberrechts transparent zu machen und zu erklären, warum dieses wichtige Gesetz erneuert werden muss.“ [Wayback Machine]

Eine überraschende Wende nahm die Angelegenheit, als das BMJ Ende Dezember 2004 das tat, was es ein Jahr zuvor abgelehnt hatte: Es eröffnete im Rahmen seiner Kampagnen-Site ein Bürgerforum. Die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Wettbewerb durch unser Projekt zu diesem ungewöhnlichen Schritt beigetragen hat. Uns war das sehr recht. Dort gehört die Debatte hin. Dort hatten Bürger Grund zu der Annahme, direkt mit denjenigen zu sprechen, die den Gesetzentwurf erarbeiten. Entsprechend heftig waren dann auch einige der Debatten. Wenn unser Bürgerengagement dazu beigetragen haben sollte, dass die Bundesregierung künftig Gesetzgebungsprozesse transparenter macht und Foren anbietet, in denen sie sich von den Bürgern beeinflussen lässt, hat es sich umso mehr gelohnt.

Wir konnten uns durch diesen Schritt auf unser vorrangiges Ziel konzentrieren: über Sinn und Zweck des Urheberrechts informieren, seine alltagspraktischen Auswirkungen erläutern und so die wichtigsten im Referentenentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in einem breiteren Kontext präsentieren. Wir wollten Bürgerinnen und Bürger, die nicht über Verbände in der Arbeitsgruppe des BMJ repräsentiert waren, in die Lage versetzen, sich zu informieren und qualifiziert an der öffentlichen Debatte teilzunehmen – im Forum des BMJ, auf Veranstaltungen und in der Presse –, einer Debatte, von der sich die Bundesregierung ebenso beeinflussen lässt wie von den Äußerungen der Industrie. In der „deliberativen Demokratie“ (Jürgen Habermas) geht es ja genau darum, dass auch die Akteure der Zivilgesellschaft, die weder staatlich noch ökonomisch motiviert sind, auf die institutionalisierte Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen.

Inzwischen ist das Forum des BMJ eingestellt und vom Netz genommen worden. Das mag mit dem Übergang des Gesetzgebungsverfahrens von Ministerium an Bundestag und Bundesrat seine verfahrenstechnischen Gründe haben. Von der Wissenskultur des Internet aus betrachtet, in der mit dem Web 2.0 gerade die Beiträge der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer in den Vordergund rücken, ist es schwer zu verstehen, wie man ein großes Korpus an öffentlichen Diskussionsbeiträgen der Öffentlichkeit und damit auch zum Beispiel der politikwissenschaftlichen Forschung entziehen kann. Von der Sache her ist es noch schwerer begreiflich, ein etabliertes Forum gerade dann ersatzlos zu schließen, wenn die Diskussion in die heiße parlamentarische Phase tritt.

iRights.info

Doch zurück zu dem, was auf dieser Website und inzwischen auch in Buchform vorliegt (Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen, herausgegeben von Valie Djordjevic, Robert A. Gehring, Volker Grassmuck, Till Kreutzer und Matthias Spielkamp, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2008). Die Aufgabe war gestellt, die Finanzierung gesichert. Nun galt es, ein Team zusammenzustellen, das das Projekt durchführt. Die Trägerschaft übernahm mikro. Der „Verein zur Pflege von Medienkulturen“ hat sich vor allem von 1998 bis 2001 in Lounges, Workshops und Konferenzen mit künstlerischen, politischen, und gesellschaftlichen Aspekten der digitalen Medien beschäftigt. Schon damals kamen wir nicht umhin festzustellen, dass Mediennutzungen zu einem maßgeblichen und zunehmenden Teil vom Urheberrecht bestimmt werden. Geistiges Eigentum war daher immer wieder Thema von Veranstaltungen und veranlasste mikro auch, sich beim Entstehen der Initiative privatkopie.net zu engagieren. Das Vereinsziel der Bildung und der Vermittlung einer demokratischen Medienkultur motivierte mikro ebenfalls, iRights.info zu unterstützen.

Bereits während der Planungsphase bildete sich ein Netzwerk aus Personen, die das Projekt für wichtig hielten und vorantreiben wollten. Mit der Bewilligung wurden sie eingeladen, sich als Mitglieder des Projektbeirats an der Planung und Gestaltung zu beteiligen. Mit Prof. Dr. iur. Thomas Dreier, dem Leiter des Instituts für Informationsrecht der Universität Karlsruhe, gelang es uns, einen der angesehensten Urheberrechtsgelehrten und Koautor des am weitesten verwendeten Standardkommentars zum Urheberrechtsgesetz für den Beirat zu gewinnen. Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Inhaber des Lehrstuhls für Informationswissenschaft der Universität Konstanz und UNESCO Chair in Communications, sowie Prof. Dr. iur. Bernd Lutterbeck für Informatik und Gesellschaft am Institut für Wirtschaftsinformatik der Technischen Universität Berlin sind zwei Wissenschaftler, die an der entscheidenden Schnittstelle von rechtlichen und technischen Grundlagen der Wissensordnung digitaler Medien arbeiten. Zu den weiteren Wissenschaftlern im Beirat gehören Dr. Jeanette Hofmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung “Innovation und Organisation” am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Robert A. Gehring, damals wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Informatik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin, und Peter Bittner, damals wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informatik der Humboldt-Universität zu Berlin. Die gesellschaftliche und mediale Praxis wird im Beirat vertreten durch Patrick von Braunmühl, bis vor kurzem Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Thorsten Schilling, Leiter des Fachbereichs Multimedia & IT bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Dr. Inke Arns, künstlerische Leiterin des Hartware MedienKunstVereins in Dortmund und bis vor kurzem Vorstand des mikro e.V., Dr. Andreas Broeckmann, künstlerischer Leiter der Transmediale von 2001 bis 2007 und Vorstand des mikro e.V. sowie Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerks Neue Medien, Geschäftsführer der Kommunikationsagentur newthinking communications und für netzpolitik.org mehrfach ausgezeichneter Blogger. Weitere Personen, die nicht Mitglieder des Beirats sind, stehen dem Projekt mit Rat und Tat zur Seite. Darunter sind insbesondere zu nennen der Informatiker und Didaktikspezialist Jochen Koubek von der Humboldt-Universität zu Berlin und der Journalist und Online-Community-Experte Erik Möller.

Als nächstes formulierte die Projektleitung mit Unterstützung des Beirats einen Anforderungskatalog für die Besetzung der vier Teilzeitstellen für die Redaktion. Kandidatinnen und Kandidaten sollten über Schreibsicherheit und Kompetenzen in Urheberrecht, Journalismus, Vermittlung (Didaktik, PR), Netzpolitik und Online-Moderationen verfügen. Trotz dieser anspruchsvollen Kombination von Fähigkeiten erhielten wir elf Bewerbungen für das iRights.info-Team. Alle Kandidaten wurden zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, an denen jeweils auch Mitglieder des Beirates teilnahmen. Nach gründlicher Prüfung fiel die Wahl auf folgende vier: den Urheberrechtsanwalt Till Kreutzer, den Journalisten Matthias Spielkamp, die Künstlerin und Autorin Valie Djordjevic und den medienpolitischen Referenten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Oliver Passek. Nach dem Ausscheiden von Oliver Passek im September 2005 verließ der Informatiker Robert Gehring den Beirat und rückte in die Redaktion nach. Noch ein Jahr später stieß mit Philipp Otto ein weiterer Urheberrechtsjurist zum Team. Außerdem konnten wir Beiträge von freien Mitarbeitern einwerben wie dem Philosophen Eberhard Ortland, der Referentin für Rechtsdurchsetzung beim VZBV Vilma Niclas und dem Fotografen Michael Mann.

Mit Projektbeginn formierte sich auch das Team, das die Redaktion gestalterisch, technisch und administrativ unterstützt. Das Webdesign und die Grafik werden von Christine Gundelach versorgt. Chrish Klose steuerte weitere Illustrationen bei. Webprogrammierung und Layout erledigt Stefan Schreck. Den Server, den Wilhelm Schäfer von der Sinma GmbH in seinem Rechenzentrum beherbergt, betreuten Alexander Stielau und Frank Ronneburg. Unser Forumssystem wurde von Erik Möller eingerichtet. Last but not least, liegt die finanzielle und administrative Durchführung des Projekts in den verantwortungsvollen Händen von Niels van Wieringen.

Das Projekt iRights.info startete, wie gesagt, im September 2004. Zunächst entwickelten die vier Redakteure zusammen mit den Designerinnen, den Technikern und der Projektleitung und beraten vom Beirat das Konzept für das Informationsportal zum Urheberrecht. Architektur, Navigation und Erscheinung wurden umgesetzt und die Workflows entwickelt, die sicherstellen, dass jeder Artikel vor Veröffentlichung auf juristische und journalistische Kriterien hin gegengelesen, das Forum zeitnah betreut und Anfragen an die Redaktion beantwortet werden. Schließlich wurden die ersten Inhalte verfasst und das Forum eingerichtet.

Launch

Einen ersten Entwurf der Website stellten wir am 25. Oktober 2004 bei Newthinking Vertretern des Beirats, des BMVEL und des BMJ vor. Aus der intensiven Diskussion gewannen wir wichtige Hinweise für die weitere Entwicklung des Informationsangebotes.

Um weitere Auskünfte über den Informationsbedarf zu gewinnen und das Projekt bekanntzumachen, wollten wir möglichst früh an eine breitere Öffentlichkeit gehen. Das Diskussionsforum, wenn auch noch nicht das Webangebot, sollte daher schon im Dezember eingeführt werden. Der Chaos Communication Congress, bei dem alljährlich zwischen den Feiertagen ein Fachpublikum zusammenkommt, schien uns dafür der geeignete Anlass zu sein. Schließlich war unser ursprüngliches Motiv, einen Ort für die Debatte über den Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zu schaffen. Als zeitgleich das Bundesministerium der Justiz überraschend ein eigenes Online-Forum zum Zweiten Korb startete, veränderte sich dadurch der Charakter unseres Forums.

Seither dient es als interaktiver Rückkopplungskanal, in dem Nutzerinnen und Nutzer einerseits Artikel im redaktionellen Angebot diskutieren und andererseits von eigenen Erfahrungen und Problemen mit dem Urheberrecht berichten können, die uns wertvolle Hinweise darauf geben, wie iRights genutzt wird, ob es seine intendierte Zielgruppe erreicht und welche weiteren Informationsangebote im Portal noch entwickelt werden sollen.

Die Website selbst präsentierten wir auf dem Medienkunstfestival Transmediale in Berlin am 5. Februar 2005 erstmals einem Fachpublikum und machten sie im Folgenden einer qualifizierten Gruppe von Interessierten zum Beta-Test zugänglich. Aus dem Rücklauf konnten erneut zahlreiche Anregungen und Verbesserungsvorschläge gewonnen werden.

Als Termin für die öffentliche Einführung der Site wählten wir den Weltverbrauchertag am 15. März 2005, der in diesem Jahr den Schwerpunkt „Verbraucherrechte Online“ hatte [Wayback Machine 18.03.2005]. Unterstützt wurde der Launch durch eine Pressemitteilung und eine Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm in Berlin. Hier sprachen neben Projektvertretern Prof. Dr. Wolfgang Coy vom Institut für Informatik der Humboldt-Universität zu Berlin, Helke Heidemann-Peuser vom Fachbereich Wirtschaftsfragen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) und Eva Kiltz, Geschäftsführerin des Verbandes unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V. (VUT). Außerdem lagen zur Pressekonferenz Postkarten vor, die auf die Website iRights.info hinweisen.

Das Presseecho war ansehnlich. Besonders der Bericht auf Heise News (15.03.2005), der am meisten frequentierten Nachrichtensite im deutschsprachigen Raum, hatte durchschlagenden Erfolg. Durch den daraufhin einsetzenden Ansturm ging unser Redaktionssystem kurzzeitig in die Knie.

Struktur des Informationsangebotes

iRights.info umfasste beim Start 243 einzelne Webseiten und ist bis heute auf annähernd 1.000 Beiträge angewachsen. Die Struktur des Informationsangebotes orientiert sich an Nutzungsszenarien, von denen wir vermuteten, dass sie an Alltagserfahrungen der Zielgruppen anschließen, die wir ansprechen möchten. Dabei handelt es sich um die Rubriken „Privat Kopieren“, „Selber Machen“ und „Bearbeiten“. Die urheberrechtlichen Fragen, die die neuen Medienpraktiken aufwerfen, sind auch über das Forum und per E-Mail an uns herangetragen worden.

Diese drei Hauptkategorien werden durch Informationen zu den für das Urheberrecht wichtigen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hintergründen ergänzt. Unter „Fallbeispiele“ geht es um kontroverse Fragen aus der aktuellen Rechtsprechung. Auch bei den stark umstrittenen Themen von Abmahnungen und Endnutzer-Lizenzabkommen (EULAs) kann iRights.info keine allgemeinen Ratschläge erteilen, sondern nur auf die Dynamik der Rechtsentwicklung verweisen. Fachbegriffe aus Recht und Technik lassen sich nicht vollständig vermeiden. Ein Glossar erlaubt schnelle Orientierung.

Aktuelle Nachrichten und Magazinbeiträge sowie das Forum ergänzen die statischeren Hintergrundtexte und machen das Wiederkehren auf die Site interessanter, ohne dass iRights mit dezidierten Nachrichtenmedien konkurrieren möchte. Hier ist iRights.info auch multimedial geworden mit Videointerviews mit drei Urheberrechtsanwälten, einer Arbeit der Medienkünstlerin Cornelia Sollfrank, und Aufnahmen des Berliner Fotografen Michael Mann aus dem Studio der Band „Einstürzende Neubauten“.

Struktur und Navigation sind im Laufe des Projektes geringfügig angepasst und ergänzt worden. Die Rückmeldungen von Nutzern der Site bestätigen uns, dass sie tatsächlich so benutzerfreundlich ist, wie wir uns das erhofft hatten.

Natürlich mussten auch wir als Autoren uns der Frage stellen, welchen urheberrechtlichen Status die Veröffentlichungen auf iRights.info haben sollen. Da wir das Urheberrechtsportal als eine öffentliche Dienstleistung verstehen, die zudem mit öffentlichem Geld ermöglicht wurde, war unser vorrangiges Anliegen, dass die Inhalte möglichst viele Menschen erreichen. Wir wollten also signalisieren, dass unsere Texte frei kopiert und weitergeben, nicht aber verändert oder gar unter eigenem Namen wiederveröffentlicht werden dürfen. Das Creative Commons Projekt bietet dafür ein avanciertes Konzept, das es jedem erlaubt, ohne einen Anwalt hinzuziehen zu müssen, eigene Werke zu lizenzieren und dabei Dritten Freiheiten zu gewähren, sich aber auch Rechte vorzubehalten. Ob Profis, Gelegenheitsautoren oder Hobbyisten, jeder kann Werke veröffentlichen und mit Hilfe des Creative-Commons-Lizenzgenerators Nutzungsbedingungen dafür festlegen, die weltweit rechtssicher sind.

Creativ Commons ist eines der bemerkenswertesten Phänomene aus der urheberrechtlichen Praxis der jüngsten Zeit. Ins Leben gerufen wurde das Projekt im Dezember 2002 vom US-amerikanischen Verfassungsrechtler Lawrence Lessig. Sein Vorbild dafür war die GNU General Public License, die am weitesten verbreitete Lizenz für freie Software. Diese spezifisch für Software ausgelegte Lizenz übertrug Lessig auf alle anderen Werkarten und startete einen Prozess zur weltweiten Übersetzung in die jeweilige nationale Jurisdiktion. Dass Creative Commons damit einen gewaltigen Bedarf bediente, zeigt sich daran, dass die verschiedenen Lizenzen nicht einmal drei Jahre nach ihrer Einführung bereits mehr als 50 Millionen Mal eingesetzt wurden. Um dieses erstaunliche Projekt den Leserinnen von iRights.info verständlicher zu machen, entschieden wir uns im Winter 2005, die „Lessig-Letters“ auf Deutsch zu veröffentlichen, in denen der Projektgründer die Geschichte, die Motivation und die Kultur von Creative Commons erläutert.

Für iRights.info selbst haben wir uns für eine Lizenz entschieden, die Namensnennung vorschreibt und Bearbeitung untersagt. Das heißt, wenn im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist, kann jeder unsere Texte und Abbildungen frei kopieren, auf die eigene Website übernehmen oder in einer Schülerzeitung nachdrucken, sofern der Urheber genannt wird und das Werk nicht verändert wird. Natürlich ist es auch möglich, Texte zu verändern, etwa in andere Sprachen zu übersetzen, doch diese urheberrechtlich geschützte Handlung wird nicht von der pauschalen CC-Lizenz gestattet. Wer daran Interesse hat, fühle sich eingeladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Trotz dieser Politik der geistigen Großzügigkeit und einer klaren Kennzeichnung am Fuß jeder Webseite scheint die Einhaltung der Bedingungen nicht ganz einfach zu sein. Mehrfach mussten wir feststellen, dass Texte von iRights in andere Informationsangebote übernommen wurden, ohne Autor und Quelle zu nennen, manchmal sogar unter eigenem Namen. In einem solchen klaren Fall von Plagiat weist die Redaktion den Anbieter auf den Verstoß gegen Urheberrecht und Lizenz hin. Auch das gehört zu der Aufgabe, Aufklärung zu leisten.

Reichweite

Die Redaktion hat von Anfang an eine aktive Informationspolitik betrieben, um iRights.info bekannt zu machen. Es wurden Postkarten und Web-Banner erstellt. Die Presse und möglicherweise an Urheberrechtsinformation interessierte Website-Betreiber machten wir gezielt auf uns aufmerksam. Die Redakteure hielten zahlreiche Vorträge auf Festivals und Konferenzen im In- und Ausland und gaben Interviews in Printmedien und Rundfunk. Im Dezember 2005 ließen wir ein Faltblatt in einer Auflage von 100.000 Exemplaren drucken und über unsere Partner, das Bundesverbraucherschutzministerium, den VZBV, die Bundeszentrale für politische Bildung und andere, sowie auf Veranstaltungen verteilen. Insbesondere die Verbraucherzentralen sind durch das Faltblatt verstärkt auf uns aufmerksam geworden und verweisen seither regelmäßig die bei ihnen eingehenden Fragen zum Urheberrecht an die iRights.info-Redaktion.

Der Erfolg lässt sich an den Zugriffszahlen ablesen. Verzeichnete die Site im ersten Jahr jeden Monat rund 10.000 Visits und knapp eine halbe Million Hits, waren es im zweiten Jahr über 80.000 Visits und mehr als eine Million Hits im Monat. Entsprechend hoch platziert ist die Site in den großen Suchmaschinen. Bei der Suche nach „Urheberrecht“ zeigt Google iRights.info derzeit an 6. Stelle an (diese und die folgenden Internetdaten sind am 29.10.2007 erhoben worden). Die Suchmaschine verzeichnet 536 Seiten, die einen Link auf iRights.info enthalten. Diese sogenannten Referrer geben Aufschluss darüber, dass wir mit dem Informationsangebot die angestrebten Zielgruppen im Netz erreicht haben. Die Sites, die ihre Nutzer aktiv auf unser Angebot hinweisen, stammen aus den Bereichen Schule, Bildung und Jugend, aus diversen kreativen Communities – und zwar sowohl für Amateure wie für Profis –, aus technischen Communities, der Tauschbörsenszene, juristischen Medien, Bibliotheken, Verbraucherinformation, Medien und Medienwissenschaft, aus Nachrichtenmedien und Referenzwerken wie Wikipedia.

Auch im Vergleich zu thematisch verwandten Angeboten schneidet iRights.info ausgesprochen gut ab. Alexa ist ein Dienst, der die Datenverkehrszahlen der erfassten Websites misst und eine Rangordnung erstellt. Je niedriger der Wert, desto größer die Zahl der Zugriffe. So hat z.B. wikipedia.org einen „traffic rank“ von 8. Hier jeweils der globale „traffic rank“ im Durchschnitt der vergangenen drei Monate von thematisch benachbarten Sites:

Alexa Rank Site
38.503 bundesrecht.juris.de – hier stellt die juris GmbH für das Bundesjustizministerium nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht im Internet bereit.
393.276 bmelv.de – die Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
559.916 iRights.info
565.571 transpatent.com – ein kommerzielles Angebot zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland.
689.119 netlaw.de – gewebliches Angebot einer Kanzlei mit Entscheidungen zum Internet- und Medienrecht im Volltext.
786.643 bmj.de – die Website des Bundesministeriums für Justiz.
905.581 urheberrecht.org – die Website des Münchner Instituts für Urheber- und Medienrecht.
3.142.439 kopien-brauchen-originale.de – die Kampagnensite des BMJ zum Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes.
3.202.432 grur.de – die Website der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V., die unterm anderem wichtige Fachzeitschriften herausgibt.
5.378.975 urheberrechtsbuendnis.de – das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, in dem sich Wissenschaftsorganisationen, Verbände und Wissenschaftler für den Zugang zu Informationen einsetzen.

Doch nicht nur die Zahlen sprechen für eine breite Akzeptanz. Auch zahlreiche Reaktionen, die wir per E-Mail oder über das Forum erhalten, zeigen, dass sich iRights.info als Referenz für Urheberrecht durchgesetzt hat. So bekommen wir regelmäßig Fragen zu urheberrechtlichen Einzelfällen und Rechtsstreitigkeiten, die wir jedoch, da wir keine konkrete Rechtsberatung leisten können und dürfen, nur an einen Anwalt weiterverweisen können. Gelegentlich trifft auch uns eine Abmahnung, so von einer Kanzlei, die uns im Auftrag der vier Musik-Majors aufforderte, einen Link auf das russische Download-Angebot von Allofmp3 zu entfernen, der zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr existierte. Und immer wieder erreicht uns Lob aus den unterschiedlichsten Richtungen. Zu den Zusendungen, über die wir uns besonders gefreut haben, zählte die eines Kriminalhauptkommissars aus Bonn, der Computerkriminalität und Urheberrechtsfälle bearbeitet und uns seine größte Anerkennung für iRights.info aussprach:

„Ich habe noch nie eine so ansprechende, fundierte und dem tatsächlichen Rechtszustand entsprechende Informationsmöglichkeit gesehen. Besonderes Lob auch an die Präsentation, trotz aller Komplexität bleibt die Thematik auch für junge Menschen überschaubar.“

Dieses kriminalistische Lob wurde durch eines aus journalistischen Kreisen noch übertroffen, als das traditionsreiche Adolf-Grimme-Institut im Juni 2006 iRights.info mit dem Grimme-Online-Award in der Kategorie „Information“ ausgezeichnete. Hier die Begründung der Jury:

„Sich im 21. Jahrhundert an Musik, Filmen oder Software zu erfreuen, ist ein schwieriges Unterfangen. Gesetzgeber verwirren den Konsumenten mit ersten und zweiten Novellierungskörben, Lobbyverbände der Unterhaltungsindustrie drohen in ihren Kampagnen mit Handschellen und Haftstrafen, während beim sogenannten digitalen Rechtemanagement (DRM) jeder Anbieter sein eigenes Süppchen kocht und so das Nervenkostüm des Verbrauchers bei jedem Kauf erneut auf Strapazierfähigkeit testet.

Das Angebot iRights.info leistet in diesem Dickicht, das oft genug selbst Juristen Rätsel aufgibt, vorbildliche Orientierungsarbeit. In angenehm unaufgeregter Tonalität und in verständlicher Sprache klärt die Website all jene Alltagsprobleme, die zwischen CD-Brenner, DVD-Ländercode und MP3-Download auftauchen. iRights geht über lexikalische Ausführungen hinaus und nutzt die Dialogfähigkeit des Netzes zur Beantwortung konkreter Fragen.

iRights.info informiert nicht nur Konsumenten, sondern richtet sich mit praktischer Hilfestellung auch an Produzenten digitaler Werke, seien es Musiker, Filmemacher, Podcaster oder Autoren, und leistet so einen wertvollen Beitrag zur digitalen Kultur.

Mit der Auszeichnung artikuliert die Jury auch ihre Hoffnung, dass dieses wichtige Aufklärungsangebot die künftigen Entwicklungen weiterhin kritisch begleiten wird, und so dazu beiträgt, möglichst vielen Menschen den Umgang mit digitalen Medien zu erleichtern.“ (Begründung der Grimme-Jury)

Ausblick

Zwei Aussagen der Grimme-Jury können wir nur unterstreichen. Zum einen bleibt die Urheberrechtslage äußerst unübersichtlich. Während die Medienindustrie ein „mangelndes Unrechtsbewusstsein“ beklagt, muss eine unaufgeregtere Analyse ein insgesamt mangelndes Rechtsbewusstsein konstatieren, das allerdings angesichts der komplizierten Medienwirklichkeit und Rechtslage kaum überraschen kann.

Diese Rechtsunsicherheit hat ein EU-Projekt 2005 erstmals empirisch untersucht. INDICARE (INformed DIalogue about Consumer Acceptability of DRM Solutions in Europe) führte im Februar 2005 eine Umfrage unter 4.852 Internetnutzern in sieben europäischen Ländern durch. Sie ergab, dass 14 Prozent der Befragen nicht genau wussten, was Urheberrecht bedeutet, und 43 Prozent sich nicht dafür interessieren, ob Musik urheberrechtlich geschützt ist. Zwar liegt Deutschland mit nur 8 Prozent Unkenntnis und 28 Prozent Desinteresse vor allen anderen einbezogenen europäischen Ländern, doch auch diese Zahlen sind für ein in der Informationsgesellschaft so zentrales Regelungsinstrument wie das Urheberrecht nicht akzeptabel. Noch deutlicher wird die fundamentale Unsicherheit der Nutzer bei Einzelfragen zur Zulässigkeit der Privatkopie, zur Legalität von Tauschbörsen und zu Nutzungseinschränkungen und Gefahren für den Datenschutz durch digitale Rechtekontrollsysteme. Genau das sind zentrale Fragen, zu denen iRights.info Informationen anbietet.

Man sollte erwarten, dass gesetzliche Bestimmungen für diejenigen, deren tägliches Handeln sie regeln, verständlich sein müssen. Auch hier ist zwischen Institutionen und Unternehmen einerseits und individuellen Mediennutzern zu unterscheiden. Während Plattenfirmen und Rundfunkanstalten über eigene Rechtsabteilugen verfügen, werden Privatpersonen in aller Regel bei der Auslegung etwa der Privatkopieschranke nicht kostenpflichtig einen Anwalt zurate ziehen.

Der Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes zu „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ ist derart verschachtelt, dass er allein schon grammatikalisch schwer nachzuvollziehen ist. Um seine Bedeutung für eine juristische Leserschaft zu erläutern, benötigen Dreier/Schulze in ihrem Kommentar ganze 24 eng bedruckte Seiten. Dort beklagen sie: „Problematisch ist jedoch, dass § 53 nicht zuletzt durch die letzten Änderungen einen Grad von Komplexität und Differenzierung erreicht hat, der für die privaten Werknutzer, deren Befugnisse er doch regelt, kaum mehr verständlich sein dürft.“ (Thomas Dreier, Gernot Schulze: Urheberrechtsgesetz. Kommentar, München 2004, § 53, Rdnr. 4, S. 782)

Der Zweite Korb der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hat die Privatkopieschranke des § 53 erneut verändert. Dazu führte der Rechtsausschuss des Bundestages am 20. November 2006 eine Expertenanhörung durch [Wayback]. Dass dabei auch Till Kreutzer für iRights.info als Sachverständiger geladen war, ist eine weitere Anerkennung für die Kompetenz und Qualität unserer Arbeit, diesmal von Seiten der Politik.

In seiner Stellungnahme erinnert Kreutzer daran, dass die deutliche Unterscheidung zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern im digitalen Zeitalter nicht mehr möglich sei. Daher betreffen die bislang vorrangig an professionelle Akteure gerichteten urheberrechtlichen Bestimmungen zunehmend den Durchschnittsbürger. Der müsse sie verstehen, um sich bei alltäglichen Nutzungshandlungen danach richten zu können. Vor dem Hintergrund der Erfahrung mit den Nutzern von iRights.info mahnte er insbesondere die verständliche Ausgestaltung der Privatkopieregelung an. Die angemessene Berücksichtigung der Nutzerinteressen sei erforderlich, um der mangelnden Akzeptanz des Urheberrechts und damit der Untergrabung der Rechtsordnung insgesamt entgegenzuwirken.

Patrick von Braunmühl vom VZBV beklagte in der Anhörung gleichfalls eine Verunsicherung der Nutzer, da das Urheberrecht immer komplizierter werde. Viele Urheberrechtsverstöße, so von Braunmühl, erfolgten nicht aus krimineller Energie, sondern aus schlichter Unkenntnis. Auch der Rechtswissenschaftler Prof. Haimo Schack von der Universität Kiel stimmte der Forderung nach einem verständlichen Gesetz zu. Worauf der Abgeordnete Jerzy Montag von Bündnis 90/Die Grünen nur halb scherzend einwandte, dass es die Experten seien, die mit ihren komplexen Anforderungen die Gesetzgeber dazu brächten, immer komplexere Regelungen zu schaffen.

Auch wenn sich das Verständlichkeitsgebot als ein durchgängiger Tenor in dieser Anhörung darstellte und die Parlamentarier ihre Bereitschaft zu einer Vereinfachung des Urheberrechts kundtaten, war nicht damit zu rechnen, dass im Zweiten Korb ein Schwerthieb den gordischen Knoten des Gesetzes oder auch nur der Privatkopieregelung lösen würde. Tatsächlich hat das am 5. Juli 2007 vom Bundestag verabschiedete „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ allein im § 53 acht einzelne Änderungen durchgeführt (vgl. eRecht24, 08.07.2007). Es bleibt also viel Informations- und Aufklärungsarbeit zu tun für iRights.info.

Die andere Aussage aus der Begründung der Grimme-Jury, der wir voll und ganz zustimmen, ist der Wunsch, dass wir auch weiterhin die Entwicklungen in Gesetz, Rechtsprechung und Praxis des Urheberrechts kritisch werden begleiten können.

Die Projektförderung durch das Verbraucherministerium endete im April 2006. Die Redaktion führt das Projekt seither ehrenamtlich fort und zeigt damit ein Engagement für die gute Sache, die ihr hoch anzurechnen ist. Während wir dank der Bundeszentrale für politische Bildung die Buchveröffentlichung von iRights.info vorbereiten, zeichnet sich eine neue Projektphase ab. Dazu haben wir uns mit dem Hartware MedienKunstVerein Dortmund zusammengetan. Im Dialog mit Künstlern und anderen Kreativschaffenden wollen wir einerseits das Informationsangebot von iRights.info für diese Zielgruppen ausbauen und andererseits die künstlerische Reflexion über die Idee und Wirklichkeit des Urheberrechts befördern – im Web und in einer Ausstellung mit begleitender Tagung. „Arbeit 2.0. Kreatives Schaffen in der digitalen Welt“ lautet der Titel des neuen Projekts. Die Kulturstiftung des Bundes, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Gewerkschaft Verdi, das Kulturwerk der VG Bild-Kunst sowie weitere Partner haben bereits ihre Förderung zugesagt. Doch das steht auf einem anderen Blatt. [Arbeit 2.0: Ausstellung, Tagung und Forschungsbericht.]

Volker Grassmuck

Berlin,
im Januar 2008

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By vgrass

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