Unsere Medien mitgestalten

Diese Webseite gibt den Stand des Projektes von Ende 2018 wieder. Eine weiter entwickelte Fassung ist in Arbeit und folgt hier in Kürze. Vorab hier schon die Folien des Abschlussvortrags der Fellowship am CAIS in Bochum zur Konzeptentwicklung von UMMG dortselbst am 15.01.2020.

Bürgerbeteiligung zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien

Was sind die Ziele des Beteiligungsverfahrens??
Wer steht hinter dem Ganzen? | Netzwerk | Förderer | Team
Wie kann ich mich beteiligen?
Wie läuft die Beteiligung ab?
Gut zu wissen

Öffentlich-rechtliche Medien (ÖRM) – ARD, ZDF und Deutschlandradio – dienen den politischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft. Heute stehen sie in der Kritik. Gesellschaftliche Kräfte wie die FDP wollen sie stark beschneiden. Andere wie die AfD wollen sie ganz abschaffen. Die Presseverlage wollen ihnen „Presseähnliches“ im Internet verbieten. Viele Menschen halten sie für grundsätzlich wichtig, aber haben Kritik und Ideen, wie man sie verbessern kann. Mit dem digitalen Medienwechsel hat die Debatte über Auftrag, Internet-Aktivitäten und Finanzierung der ÖRM einen grundsätzlichen Charakter angenommen.

Bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe 2013 war vorgeschlagen worden, sie mit einer Wertedebatte (public value) zu verbinden. Leider wurde die Chance verworfen. Die Zehn Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien aus dem September 2017 haben ein umfangreiches Presseecho ausgelöst. Tausende Kommentare zu diesen Online-Artikeln haben einmal mehr gezeigt, dass es einen intensiven und konstruktiven Gesprächsbedarf gibt. Die No-Billag-Volksabstimmung in der Schweiz im März 2018 hat eine breite Diskussion ausgelöst. Mit 71,6 Prozent der abgegebenen Stimmen wurde die Abschaffung der SRG abgelehnt. Wie die Auswertung zeigt, haben die Jüngsten am deutlichsten für die Schweizer ÖRM votiert (VOTO-Studie April 2018). In der jüngsten Konsultation der Rundfunkkommission der Länder zum Entwurf des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ging mit knapp 1200 die bislang größte Zahl von Eingaben in der Rundfunkgeschichte ein. Grund waren Vorschläge zur Regulierung des Internet. Besonders der Vorschlag zum Bagatellrundfunk im Internet brachte die Streaming-Szene in die Debatte. „Die meisten Rückmeldungen sind sinnvoll“, resümierte Staatssekretärin Heike Raab. Ein Drittel jedoch seien sachfremd und teils falsch adressiert (Süddeutsche 01.10.2018). Aus Mangel an anderen Möglichkeiten bricht sich der Wunsch nach Mitsprache über ungeeignete Kanäle Bahn.

Die Zeiten, in denen Medienpolitik im kleinen Kreis von Politik und Verbänden, „fernab und ungestört von den Menschen, die für die Finanzierung dieses System sorgen, den Zuschauerinnen und Zuschauern“ gemacht wurde, seien vorbei, schrieb Frauke Gerlach, Direktorin des Grimme-Instituts und plädierte dafür, die heute anstehenden Grundsatzfragen auf breiter gesellschaftlicher Basis zu klären (SZ 01.05.2018). Die Diskussion über den Auftrag der ÖRM dürfe nicht nur in den Hinterzimmern der Staatskanzleien, sondern müsse in der Öffentlichkeit geführt werden, forderte auch die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner. Dazu schlägt sie eine unabhängige Expertenkommission vor (Tagesspiegel 24.05.2018). Auch Lorenz Wolf, Vorsitzender des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD, spricht von einem „epochalen“ Medienwandel, für den heute die Fundamente gelegt werden müssten. Eine entscheidende Frage für die Erneuerung werde es sein, „ob es gelingt, in einen echten Austausch mit dem Publikum und der ganzen Gesellschaft zu treten. … Der gesellschaftliche Rundfunk ist unser gemeinsames Eigentum. Und Eigentum verpflichtet. Es verpflichtet uns zumindest dazu, an der Debatte darüber teilzunehmen, wie wir es einsetzen wollen. Jetzt ist die beste Gelegenheit dazu.“ (EPD-Medien 06.04.2018)

Heute wird die Gesellschaft durch Verbandsvertreter in den Rundfunkräten repräsentiert. Ihre Aufgabe und nicht die der Politik ist es, über den Programmauftrag der ÖRM zu wachen. Geht es jedoch grundsätzlich um die Fragen, wie ÖRM in Zukunft die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen sollen, ist die Gesellschaft direkt zu beteiligen.

Dafür schlagen wir einen strukturierten Debattenprozess nach Art der Internet-Enquete des Bundestages vor. Unsere Medien verbindet eine Debatte in einer von den Länderparlamenten beauftragten Expertenkommission mit einem für alle offenen on- und offline Bürgerbeteiligungsverfahren. Die in dem parallelen Prozess erarbeiteten Vorschläge richten sich an die Entscheider in Politik und Rundfunkanstalten.

Die Initiative geht aus dem Gesprächskreis von Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft hervor, der im September 2017 die Zehn Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien vorgelegt hat. Kontakt: Volker Grassmuck <vgrass@vgrass.de>

Volker ist von April bis September 2019 Fellow am CAIS (Center for Advanced Internet Studies), um den Beteiligungsprozess zu planen.

Eine Tochter der Niobe voller Angst vor der Rache der Artemis, Skulptur in der Galleria degli Uffizi in Florenz, Italien; © Petar Milošević, unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“, auf Wikipedia

Was sind die Ziele des Beteiligungsverfahrens?

Wichtigstes Ziel ist eine breite, informierte und konstruktive Debatte über die Aufgaben, die öffentliche-rechtliche Medien für die Gesellschaft erfüllen sollen. Das Beteiligungsverfahren ist zuallererst ein Prozess der Selbstverständigung der Gesellschaft über ihre informationelle Umwelt. Aber natürlich sollen die erarbeiteten Vorschläge für die Verbesserung und Weiterentwicklung der ÖRM den Entscheider*innen zur sorgfältigen Prüfung und Stellungnahme vorgelegt werden. Neben konkreten Vorschlägen sind in diesem vielschichtigen Verfahren weitere Ergebnisse zu erwarten.

  • didaktisch
    Eine Beteiligung an dem voraussetzungsvollen Thema ÖRM erfordert die Vermittlung eines geteilten Bestandes an Grundwissen über historisch gewachsene Struktur, Demokratiefunktion, Finanzierung, internationale Vergleiche usw. in Form von Erklärtexten und -videos, FAQ, Glossar usw. Wissensvermittlung hat für das Beteiligungsverfahren den instrumentellen Zweck, die Debatte aus dem kleinen Expertenkreis herauszuholen und in breiter und informierter Form zu ermöglichen. Zugleich dient sie der Stärkung des Bandes zwischen Gesellschaft und ihrem journalistisch-redaktionellen Sensorium. Wissen wir doch: Wer mehr Faktenwissen über die Medien hat, vertraut ihnen auch mehr.
  • emotional
    Beteiligung ermöglich die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Vertrauen. Die Auseinandersetzung mit den ÖRM und die Erfahrung, Gehör zu finden, erzeugt ein Gefühl von „Ownership“ und Mitverantwortung. In einer solchen Stimmung kann konstruktiv der Wert der ÖRM für Bürger*innen herausgearbeitet und Lösungen für Probleme entwickelt werden. Während eine sachliche Aushandlung im Vordergrund stehen sollte, ist die emotionale Seite nicht zu vernachlässigen.
  • ergebnisorientiert
    Es werden konkrete, priorisierte Vorschläge und Handlungsempfehlungen für Problemlösungen und Visionen für die Zukunft der ÖRM erstellt, die alles betreffen können von Themen, Formaten und Medien über Strukturen und Kooperationen bis Finanzierung und Aufsicht. Der Prozess zielt nicht auf Konsumentscheidungen, was die Mehrheit sehen will, sondern auf das, was die Bürger*innen für das Gemeinwohl, für das Ganze der Gesellschaft für notwendig erachten. Im Zentrum stehen Vielfalt und Dialog.

Die erarbeiteten Vorschläge richten sich zur Umsetzung an verschiedene Adressaten: an den Rundfunkgesetzgeber, also die Länderparlamente, an die ÖRM selbst, möglicherweise an den Bundes- und den europäischen Gesetzgeber. Die Selbstverständigung der Gesellschaft kann aber nur gelingen im Dialog mit Entscheidern*innen in Politik und ÖRM. Er kann nur gelingen, wenn er auf Augenhöhe erfolgt, die Bürger*innen ernst genommen werden und ihre Vorschläge eine ernsthafte Chance haben, Gehör und Umsetzung zu finden. Daher steht am Beginn des Beteiligungsverfahrens das öffentliche Beteiligungsversprechen von Politiker*innen, Medienstaatssekretär*innen, Intendant*innen an die Bürger*innen, ihre Vorschläge gewissenhaft zu prüfen. Beteiligungszusagen liegen vor von:

  • Susanne Pfab, ARD-Generalsekretärin
  • Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des BR

Im Erfolgsfall wird über eine Verstetigung der Beteiligung nachzudenken sein. ÖRM würden dadurch klarer als Ort der Mitgestaltung anerkannt. Die Rundfunkräte könnten z.B. durch Publikumsräte ergänzt werden, die die ÖRM ständig auf der Beteiligungsplattgorm begleiten. Diese Kommunikationen könnten auch in Public Value Metriken einfließen

‘UBUNTU’ in the Xhosa culture means: “I am because we are”. Quelle: ohnwentsya

Wer steht hinter dem Ganzen?

Die ÖRM dienen der Gesellschaft. Daher muss der Impuls zu ihrer Weiterentwicklung von der Gesellschaft ausgehen. Die Gesellschaft berät unter sich, wie es mit den ÖRM weiter gehen soll. Politik und ÖRM sind die Adressaten des Beteiligungsverfahrens.

Zum Beteiligungsverfahren lädt ein Netzwerk aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft ein. Dazu gehören:

Digitale Gesellschaft e.V.
Tabea Rößner, MdB Jörg Sommer, Direktor Berlin Institut für Partizipation (bipar)
Prof. Dr. Barbara Thomaß, Professur für Mediensysteme im internationalen Vergleich, Ruhr-Universität Bochum, und Zweite Stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrats des ZDF

Für die Finanzierung soll eine ähnliche Allianz geschmiedet werden, zu der neben Stiftungen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen auch öffentliche Institutionen für (Medien-) Bildung und Unternehmen und Verbände der Medienwirtschaft gehören. Dazu gehören:

  • XYZ
  • XYZ

Geplant und durchgeführt wird Unsere Medien vom Projekteam: Tabea Rößner, Christine Horz, Moritz Ritter und Volker Grassmuck. Kontakt: Volker Grassmuck <vgrass@vgrass.de>

Vor dem Fernseher eingeschlafen? Vorwärts aus der selbstverschuldeten Müdigkeit! Unsere Medien mitgestalten! (© Renato Augusto Martins unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“, aus Wikimedia Commons)

Wie kann ich mich beteiligen?

Alle Rundfunkteilnehmer*innen, also alle Bürger*innen, sind von den Fragen der ÖRM betroffen. Wie die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen sind, kann nur die Gesellschaft entscheiden. Das offene Beteiligungsverfahren kann zwar keine Repräsentativität erreichen, aber es strebt die breitest mögliche Beteiligung an. Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind genauso eingeladen wie die Älteren, Nicht-Akademiker*innen, Minderheiten und auch Unternehmer*innen, die einen eigenen Betriebsstättenbeitrag zahlen.

Sobald das Beteiligungsverfahren läuft, werden alle an einer konstruktiven Debatte über die Weiterentwicklung der ÖRM Interessierten die Gelegenheit haben, sich online und auf Veranstaltungen zu beteiligen. Bis dahin kann man sich auf der Mailingliste eintragen, informiert bleiben und schon in der Vorbereitung mitdiskutieren: #

Volksversammlung Balsthal am 22.12.1830. Nach einer Zeichnung von J. Senn, gemeinfrei, Quelle: Wikimedia Commons

Wie läuft die Beteiligung ab?

Es beginnt mit einer Startphase, in der die Beteiligung über alle verfügbaren Kanäle kommuniziert wird. Auf der Website entstehen Erklärtexte und -videos, FAQ, Glossar usw., als geteilter Bestand an Grundwissen über die ÖRM. Die Expertenkommission beginnt ihre Arbeit damit, das Themenfeld zu strukturieren (z.B.: Auftrag und Inhalte / Struktur, Organisation, Aufsicht / Finanzierung / Partizipation). Eine AG könnte sich z.B., wie von Frauke Gerlach (Grimme-Institut) vorgeschlagen, auf die Überarbeitung der Präambel des Rundfunkstaatsvertrages richten. Die thematischen Arbeitsgruppen (AGs), die die Expertenkommission sich gibt, strukturieren auch den Beteiligungsprozess.

Das Beteiligungsverfahren findet über ca. 10 Monate auf einer Online-Plattform und in Veranstaltungen statt.

Online-Beteiligung

Auf einer geeigneten Online-Beteiligungsplattform werden gemeinsam Probleme, Lösungsvorschläge und Visionen gesammelt, diese gewichtet, analysiert und zusammengefasst und schließlich zu konkreten Vorschlägen ausgearbeitet. Dazu werden Themenbereiche aufgemacht, die den AGs der Expertenkommission entsprechen. Daneben gibt es einen Ort für die freie Eingabe von Ideen und ihre Diskussion. Hier können Vorschläge eingebracht und diskutiert werden.

In einer zweiten Runde werden die Vorschläge zunächst redaktionell aufbereitet, mit den Diskussionen in den Experten-AGs rückgekoppelt, und Vorschläge gemacht, ähnliche Vorschläge zusammenzufassen oder konfligierende Vorschläge aufzulösen. Die Entscheidungen über Priorisierung von Themen, Zusammenlegung oder Auflösung werden dann wieder von allen Beteiligten getroffen. In einer abschließenden Runde wird die entstandene Liste von Vorschlägen abschließend sprachlich überarbeitet.

Die Beteiligung wird von einer Redaktion und einer inhaltliche Moderation begleitet. Die Erfahrung mit Beteiligungsplattformen zeigt, dass eine verpflichtende Registrierung Hate Speech, Trolle usw. wirksam ausschließt. Ein Meldeverfahren mit redaktioneller Intervention und klarer Ansage, dass Rechtswidriges gemeldet wird, hat sich bewährt. Notfalls ist eine vorgeschaltete Moderation möglich.

Veranstaltungen

Online-Beteiligungsprozess sind dann besonders erfolgreich, wenn sie von regelmäßigen Veranstaltungen ergänzt werden. Daher wird es vier Regionalkonferenzen geben, um allen Interessierten eine Teilnahme mit geringem Anreiseaufwand zu ermöglichen. Verschiedene Formate neben Plenarvorträgen bieten sich an, wie Barcamps, Design Thinking, Arbeitsgruppen zu Themen die sich online als besonders wichtig erwiesen haben usw. Weitere Veranstaltungen wie die re:publica bieten Foren, auf denen die Beteiligung offline fortgesetzt wird. Höhepunkt bildet die Abschlusskonferenz, auf der die erarbeiteten Vorschläge an Politik und ÖRM übergeben werden.

Nachbereitung

Abschließende Aufgabe des Projektteams wird es sein, die Ergebnisse so aufzubereiten, dass die Weiterarbeit mit und schließliche Umsetzung der erarbeiteten Vorschläge optimal unterstützt wird.

Ein breites Beteiligungsverfahren zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema bietet reiche Möglichkeiten für demokratietheoretische und -praktische Erkenntnisse. Die soll die Begleitforschung unterstützen (vgl. Begleitforschung zur Adhocracy-Plattform der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Forschungsnetzwerks Liquid Democracy). Zugleich wird im Erfolgsfall die Debatte darüber zu starten sein, wie der Beteiligungsprozess zu den ÖRM verstetigt werden kann, um das heutige System der Rundfunkräte zu ergänzen und für Public Value Metriken zu nutzen.

© Dan4th Nicholas unter CC BY 2.0, Quelle: Flickr

Gut zu wissen

Wie funktionieren öffentlich-rechtliche Medien? Warum ist das so kompliziert? Wie können wir sie verändern?

FAQ ÖRM – Häufig gestellte Fragen zu öffentlich-rechtlichen Medien

Grundlagen
Warum gibt es ÖRM?
Warum sind die ÖRM kein Staatsfunk?
Was ist „Grundversorgung“?
Welche ÖRM gibt es und braucht es so viele Sender?
Wenn man die ÖRM abschaffen würde, was dann?
Auftrag und Aufsicht
Was ist der Auftrag der ÖRM?
Wie wird die Erfüllung des Auftrags überprüft?
Kann man ÖRM vertrauen?
Programme und Inhalte
Wer entscheidet wie über Themen und Inhalte?
Was ist mit Meinungsvielfalt gemeint und warum ist sie so wichtig?
Braucht es so viel teure Sportübertragungen?
Finanzierung
Wie werden die ÖRM bezahlt?
Wie wird die Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt?
Was genau wird mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt und geht das nicht auch billiger?
Ich nutze die Angebote der ÖRM nicht. Warum soll ich trotzdem dafür bezahlen?
Medienmarkt und Zukunftsperspektiven
Könnte der Markt die Aufgaben der ÖRM übernehmen?
Verhindern die ÖRM, dass kommerzielle Medien Geld verdienen können?
Liegt die Zukunft der ÖRM im Internet?
Wie schaffen wir eine europäische Öffentlichkeit?

 

Nikolaus Brender, ehemaliger Chefredakteur des ZDF, erkärt Thilo Jung, wie die Öffentlich-Rechtlichen entstanden sind, wie die Politik versucht, auf sie Einfluss zu nehmen und was das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt hat.

Jung & Naiv: Folge 140, Aufnahme vom 02.04.2014.

ARD – Ratgeber Technik – Wie funktioniert eigentlich Fernsehen? (04.09.2010)